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FLUGTICKETS
- Hinsichtlich des Zurverfügungstellens den Nutzern von Angeboten der Fluggesellschaften, die bei IATA (International Air Transport Association) akkreditiert sind, handelt lucky2go als Agent dieser Fluglinien und im Falle von Anbietern, die andere Dienstleistungen über das Reservierungssystem anbieten, als Administrator des Portals de.lucky2go.com. Unternehmen, die Flugdienstleistungen gegenüber dem Nutzer erbringen und die Verantwortung für die Nichterfüllung oder mangelnde Erfüllung des Flugs tragen, sind konkrete, bei IATA akkreditierte Fluggesellschaften, in deren Namen und zu deren Gunsten der Leistungsanbieter handelt und deren Name während des Reservierungsprozesses wie auch auf dem Nutzer zugestellten Ticket angegeben wird.
- Im Fall der Low-Cost-Fluggesellschaften handelt der Leistungsanbieter als ein Vermittler, der bei dieser Fluggesellschaft tatsächliche Handlungen vornimmt, die mit der Realisierung und der Zustellung eines bei dieser Fluggesellschaft gemäß Anweisungen des Nutzers für ihn sowie in seinem Namen bestellten Tickets verbunden sind und mit Hilfe des Reservierungssystems oder des Callcenters übermittelt werden. Realisierung der Dienstleistung als auch die Prüfung einer Reklamation unterliegt den allgemeinen Bedingungen dieser Beförderer, die während des Reservierungsprozesses genannt werden.
- Im Fall von Charterverbindungen, die durch einen Reiseveranstalter organisiert werden, handelt lucky2go als Agent und stellt die durch das Unternehmen, das den Flug organisiert, genannten Bedingungen zur Verfügung. Die Verantwortung für die Nichterfüllung oder mangelnde Erfüllung der Charterdienstleistung trägt der Veranstalter.
- Die Parteien des Beförderungsvertrags sind: der in dem Angebot konkret genannte und beschriebene Leistungsanbieter, der Flugbeförderungsdienstleistungen anbietet, die Gegenstand des Vertrags sind sowie der Nutzer. Die oben genannten, über das Portal de.lucky2go.com geschlossenen Verträge werden auf der Grundlage von allgemeinen im Reservierungssystem verfügbaren Vertragsbedingungen der jeweiligen Leistungsanbieter, mit den der Nutzer einen Vertrag abschließt, realisiert.
- Der Nutzer stellt eine Anfrage nach einer Reservierung, indem er eine der durch das Reservierungssystem vorgeschlagenen Flugverbindungsoptionen wählt und im Personalfragebogen alle notwendigen Daten eingibt, deren Verarbeitung in V. der AGB festgelegt ist.
- Bestätigung der Anfrage und Änderung des Preises:
- Der Nutzer erhält an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung der Reservierung, die neben der Reservierungsnummer auch eine Information über die gewählte Verbindung, den Gesamtpreis und die Zahlungsform enthält. Der Preis des Flugtickets beinhaltet unter anderem: den Nettotarif des Beförderers, Flughafengebühren, Steuern, nicht rückzahlbare Servicegebühr für die Ausstellung des Tickets, zusätzliche Gebühren, wie auch alle Gebühren für sonstige Dienstleistungen, die integrale Bestandteile der Beförderung darstellen und in der Zusammenfassung der Transaktion im Reservierungssystem aufgeführt werden.
- Aufgrund des vorläufigen Charakters der vorgenommenen Reservierung wird der Ticketpreis bis zum Zeitpunkt, zu dem der Leistungsanbieter die Bezahlung erhält, nicht garantiert.
- Der Nutzer ist verpflichtet, vor der Tätigung der Zahlung die in der übersandten Bestätigung enthaltenen Angaben sowie Informationen über den Termin der Bezahlung der Reservierung zwecks Erwerb des Flugtickets zu dem während der Suche im Reservierungssystem genannten Preis auf ihre Korrektheit zu überprüfen.
- Kauf des Flugtickets:
- Vor dem Kauf des Flugtickets ist der Nutzer verpflichtet, die vorliegenden AGB zu lesen, sie zu akzeptieren und die Reservierungsbedingungen sowie die Tarifbedingungen der durch den Nutzer gewählten Flugverbindungen zu lesen, die im Reservierungssystem verfügbar sind. Für mit der Ausstellung des Tickets verbundene Tätigkeiten bezieht der Leistungsanbieter eine nicht rückzahlbare Servicegebühr, deren Wert im Reservierungsprozess angegeben wird.
- Der Nutzer reserviert das Flugticket im Rahmen des Reservierungssystems oder über das Callcenter in Anlehnung an die Verfügbarkeit, den Preis und die Möglichkeit der Realisierung der Dienstleistung, die im Reservierungssystem angegeben oder die über das Callcenter zum Zeitpunkt der Durchführung der Reservierung festgelegt wird.
- Nachdem der Leistungsanbieter eine Meldung über die Reservierung erhält, behält er sich das Recht vor, den Nutzer zu kontaktieren, um die Daten des Nutzers zu verifizieren und die Bedingungen der Reservierung zu bestätigen. Sollte es nicht möglich sein, den Nutzer zu kontaktieren, legt der Leistungsanbieter die Reservierung in Übereinstimmung mit den Bedingungen, zu den der Nutzer die Meldung tätigte an. Der Leistungsanbieter wird diese Reservierung realisieren, wenn der Nutzer einen Betrag einzahlt, der mindestens dem Ticketpreis entspricht, erhöht um den Wert der Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen, die durch den Nutzer im Rahmen des Reservierungsprozesses festgelegt wurden sowie um den Wert der Servicegebühr.
- Zusätzliche Dienstleistungen, die durch den Nutzer festgelegt wurden und die im Rahmen der Reservierung realisiert werden sollen (z. B. spezielle Mahlzeit, Punkteberechnung im Programm frequent flyer, Flug mit einem Tier, Übergepäck, Sondergepäck in der Kabine, Kind ohne Betreuung, zusätzliche Betreuung für den Passagier, Hilfe für Behinderte, Wiege für ein Kind und andere) sollen über das Callcenter oder an die von lucky2go genannte E-Mail-Adresse gemeldet werden, damit die Möglichkeit ihrer Realisierung verifiziert werden kann.
- Der Leistungsanbieter behält sich das Recht vor, die Ausstellung des Tickets zu verweigern, wenn der durch den Nutzer gewählte Tarif mit seiner Bestimmung auf Grundlage der Verkaufsbedingungen im Rahmen des jeweiligen Angebots nicht übereinstimmt oder wenn andere begründete Einschränkungen in den Verträgen zwischen den Beförderern bestehen, auf die der Leistungsanbieter keinen Einfluss hat.
- Die Zahlungsformen für den Kauf von Flugtickets werden zu den im Punkt VII der AGB genannten Regeln realisiert.
- Das Flugticket des Nutzers wird durch den Leistungsanbieter in elektronischer Form ausgestellt.
- Elektronischen Flugtickets, die auf dem Portal de.lucky2go.com erworben wurden, werden an die E-Mail-Adresse zugestellt, die im Personalfragebogen des Reservierungssystem oder während des Einkaufsprozesses über das Callcenter angegeben wurde.
- Stornierung der Reservierung durch Verschulden des Beförderers:
- lucky2go haftet nicht für Änderungen und Stornierungen, die in den Reservierungen der Nutzer des Reservierungssystems durch die Fluggesellschaften durchgeführt werden.
- Der Nutzer sollte alle Ansprüche, die sich aus der Stornierung oder Änderung ergeben, einschließlich der vom Beförderer verschuldeten Verspätungen, direkt an den Beförderer richten. Die Beförderer haften zu den Bedingungen des Warschauer Abkommens und des Montrealer Übereinkommens.
- Rückgabe des Flugtickets:
- Dem Zahler steht das Recht zu, das über das Portal de.lucky2go.com gekaufte Ticket zurückzugeben, sofern dies die Tarifbedingungen erlauben, die unmittelbar vom Beförderer festgelegt werden. Die Rückgabe des Flugtickets kann mit einer Strafgebühr verbunden sein, deren Höhe durch den Beförderer festgelegt wird.
- Wenn die Tarifbedingungen die Möglichkeit der Rückgabe des Flugtickets vorsehen, kann der Zahler das Call Center telefonisch kontaktieren, um das Ticket zurückzugeben oder unabhängig eine Rückerstattung bei der Fluggesellschaft beantragen.
- Je nach verwendeter Zahlungsmethode wird dem Zahler der vom Beförderer geschuldete Betrag für das rückzugebende Flugticket innerhalb von 7 Tagen ab Eingang des fälligen Betrags beim Dienstleister direkt auf das Bankkonto des Zahlers oder auf das Konto der Zahlungskarte in der Währung, die bei der Zahlung verwendet wurde,überwiesen. Als Rückerstattungsdatum gilt das Datum, an dem das Geld vom Bankkonto des Dienstleisters abgebucht wird.
- Änderungen/Modifizierungen in der Reservierung, zusätzliche Dienstleistungen:
- Der Benutzer nimmt Änderungen an der Buchung selbstständig bei der Fluggesellschaft, über das Call Center oder über das Kontaktformular auf dem Portal de.lucky2go.com vor. Wenn das Abflugdatum weniger als 48 Stunden beträgt, kann die Buchung über das Call Center oder direkt bei der Fluggesellschaft geändert werden.
- Sollten die Tarifbedingungen die Möglichkeit vorsehen, das Flugticket zurückzugeben, sollte der Zahler telefonisch das Callcenter kontaktieren, um das Ticket zurückzugeben.
- Die Kosten der Änderungen eines Flugtickets hängen von den Sätzen und Möglichkeiten, Änderungen durchzuführen, des jeweiligen Beförderers ab. Die Gesamtkosten der Änderung einer Flugticket-Reservierung beinhalten:
- Grundgebühr für die Änderung/ eine zusätzliche Dienstleistung (die sich aus einer Gebühr für die Ticketänderung gemäß Ordnung und Gebührentabelle der jeweiligen Fluggesellschaft sowie einer nicht rückzahlbaren Servicegebühr für die Änderung/ Bestellung einer zusätzlichen Leistung zusammensetzt),
- Differenz zwischen den Tarifpreisen (Kostenunterschied zwischen dem ursprünglichen Ticketpreis und dem aktuellen Ticketpreis zum Zeitpunkt der Änderung),
- Differenz zwischen den Steuern und Flughafengebühren (ein potenzieller Kostenunterschied zwischen dem ursprünglichen Wert der Steuern und Gebühren und ihrem Wert zum Zeitpunkt der Änderung)
- Die Modifizierung der Reservierung im Reservierungssystem wird durch den Leistungsanbieter zu den in der Tabelle der Transaktionsgebühren für zusätzliche Dienstleistungen für die Änderungen im bereits gekauften Ticket genannten Regeln durchgeführt.
Tabelle der Servicegebühren für zusätzliche Dienstleistungen zu Änderungen in einem bereits gekauften Ticket (in EUR): |
Änderung |
SF pro Person |
Änderungen im Ticket (einschließlich: Änderung des Datums und der Reisestrecke, des Nachnamens des Passagiers) |
39,20 |
Stornierung oder Rückgabe des Tickets |
39,20 |
Bestellung von Zusatz- oder Sondergepäck |
16 |
Bestellung der Begleitung für ein ohne Betreuung reisendes Kind |
16 |
Reservierung des gewählten Sitzplatzes im Flugzeug |
16 |
Bestellung einer speziellen Mahlzeit |
16 |
Tiertransport |
16 |
Vorrang beim Boarding |
16 |
Zusätzliche Dienstleistungen, die von der Fluggesellschaft angeboten werden |
16 |
Online-Check-in/Hilfe bei der Durchführung des Check-ins |
16 |
- Der Nutzer kann die Bezahlung für die Änderung in der Reservierung eines Flugtickets in der im Punkt VII der AGB genannten Form realisieren. Die Bezahlung mit der Zahlungskarte wird mit Hilfe des Callcenters realisiert. Im Fall einer Bezahlung per Überweisung von Geldmitteln von einem Bankkonto, erhält der Nutzer die Bestätigung der Änderung per E-Mail, die folgende Angaben enthält: Einzelheiten der Reservierung (Reservierungsnummer, Passagierdaten, Einzelheiten der Verbindung und Informationen über zusätzliche Dienstleistungen und Tarifbedingungen), Zahlungsangaben und den Betrag der Änderung.
- Manche Hilfstarife, die im Reservierungssystem erhältlich sind, haben genau festgelegte Bedingungen für das Reservieren und Ausstellen von Flugtickets. Das betrifft insbesondere Tarife, die mindestens 3, 7 oder 14 Tage im Voraus reserviert und gekauft werden müssen. Die Nichteinhaltung dieser Bedingung kann zur Änderung des Flugticketpreises führen. lucky2go behält sich das Recht vor, die Reservierung des Nutzers zu stornieren, die genau drei, sieben oder vierzehn Tage vor dem Abflug getätigt wurde – wegen Überschreitung durch den Nutzer des Kauflimits, das in den Tarifbedingungen des Beförderers genannt wird, zu den von ihm festgelegten Bedingungen. Die Fluggesellschaft kann eine frühere Ausstellung des Tickets verlangen. In einem solchen Fall erhält der Nutzer von uns eine Information an die aktuelle E-Mail-Adresse über den erforderlichen Einzahlungstermin.
- Wenn der Anwender während der Buchung eines Flugtickets die Information erhält, dass er durch Auswahl eines bestimmten Flugtickets verpflichtet ist, das Flugdatum direkt bei der Fluggesellschaft zu überwachen, bedeutet dies, dass lucky2go den Anwender nicht über eine solche Änderung informiert und der Anwender die Änderungen an dem Flugplan selbst überwachen muss und entsprechend reagieren. Falls der Anwender von der Fluggesellschaft keine relevanten Informationen zu seiner Buchung erhält, was dazu führen kann, dass der Service nicht bereitgestellt werden kann, sollte er sich unverzüglich an lucky2go wenden, um den Status und die Möglichkeit zu ermitteln, entsprechende Änderungen an der Buchung vorzunehmen.
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DIENSTLEISTUNG luckylinks (+Shield-Schutz)
- Allgemeine Bestimmungen
- Der als „luckylinks“ bezeichnete Flug, der für die Nutzer im Buchungssystem verfügbar ist, umfasst mindestens zwei Flugverbindungen mit einem Umstieg oder mit Umstiegen eines oder mehrerer Beförderer, für die separate Tickets ausgestellt wurden. In diesem Fall wird jeder Teil der Strecke, der von einem separaten Ticket umfasst wird, als eine separate Dienstleistung behandelt, die mit anderen Dienstleistungen hinsichtlich der Organisation der gesamten Reise nicht verbunden ist, wobei es keine Rolle spielt, ob die separaten Tickets für die Dienstleistungen eines oder mehrerer Beförderer ausgestellt wurden („luckylinks“). Eine Kombination von Flügen, die mithilfe des Reservierungssystems im Rahmen der Dienstleistung luckylinks ausgesucht wurde, wird nachfolgend „Reise“ genannt.
- Der Kauf von luckylinks-Tickets ist ein Kauf von mehr als einem Flugticket, das mehrere Flüge mit Umsteigen umfasst, für die der Nutzer separate Flugtickets bei einem oder bei mehreren Beförderern im Rahmen eines Transaktionsprozesses im Reservierungssystem erhält. Die Summe der für die jeweilige Reise gekauften Tickets stellt kein gesamtes Flugticket dar, das die jeweiligen Flüge im Rahmen der Reise umfasst.
- Angesichts der Tatsache, dass die Dienstleistung luckylinks auf der Grundlage separater Flugtickets eines oder mehrerer Beförderer im Rahmen einer Reise realisiert wird, ist der Nutzer verpflichtet, die Gepäckregelungen im Rahmen der gesamten Reise, auf jeder ihrer Strecken, zu verifizieren. Zudem ist er verpflichtet zu verifizieren, welche Dokumente ihn zur Realisierung der Dienstleistung berechtigen. Inbegriffen ist das Einreise- oder Transitvisum, das in dem Land, in dem die Dienstleistung luckylinks realisiert wird oder in dem der Nutzer umsteigt, notwendig ist.
- Der Kauf durch den Nutzer von separaten Tickets für jeden Flug im Rahmen von luckylinks kann angesichts der Tatsache, dass es zwischen den Flugverbindungen zeitnahe Umsteigemöglichkeiten geben kann (je nach Suchparameter, die durch den Nutzer angegeben werden und Verfügbarkeit der Flüge im Reservierungssystem) mit einem Risiko behaftet sein, den Anschlussflug oder die Anschlussflüge im Rahmen der Reise aufgrund von Annullierung, Verspätung oder Änderung der Abflugzeit nicht in Anspruch nehmen zu können.
- Die Verfügbarkeit von luckylinks hängt von der Verfügbarkeit der Tickets für Flugverbindungen jeweiliger Beförderer und von den Kriterien, die der Nutzer im Reservierungssystem selbst bestimmt, ab.
- In dem Fall, in dem bei den Suchergebnissen die Information über das Angebot luckylinks erscheint, wird allen Personen, die auf der Grundlage der gekauften Tickets reisen, nach dem Kauf der Tickets im Rahmen dieser Reise, ohne zusätzliche Kosten, der Schutz lucky2go („Shield-Schutz“) mit gewährt, was bedeutet, dass der Nutzer nach dem Kauf der Tickets im Rahmen dieser Reise Hilfe von lucky2go unter den nachfolgend genannten Bedingungen bekommt:
- Gründe für die Inanspruchnahme von Shield-Schutz
- Der Nutzer kann Shield-Schutz nutzen, wenn eine der Verbindungen im Rahmen der Reise annulliert wird oder verspätet ist oder wenn die Flugzeiten geändert werden, was dazu führen wird, dass der Nutzer im Rahmen der Reise nicht umsteigen kann oder dass der Nutzer das Reiseziel nicht erreichen kann.
- Sollte der Nutzer erfahren, dass sein Flug annulliert wird oder verspätet ist oder dass die Flugzeiten bei mindestens einer der luckylinks-Verbindungen geändert werden, wodurch der Nutzer keine Möglichkeit hat, die Reise zu realisieren, informiert er lucky2go über die mangelnde Möglichkeit der Nutzung der weiteren Verbindung im Rahmen der Reise und über die Gründe dieser mangelnden Möglichkeit zu folgenden Bedingungen:
- Sollte der Nutzer früher als innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Reisebeginn erfahren, dass mindestens eine der luckylinks-Verbindungen annulliert wird oder verspätet ist oder dass die Flugzeiten geändert werden, wodurch der Nutzer keine Möglichkeit hat, die Reise zu realisieren, kann er Shield-Schutz nur dann in Anspruch nehmen, wenn er lucky2go unverzüglich (nicht später als innerhalb von 12 Stunden ab dem Zeitpunkt des Erhalts dieser Information durch den Nutzer) telefonisch oder über die angegebene E-Mail-Adresse darüber informiert.
- Sollte der Nutzer später als innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Reisebeginn erfahren, dass mindestens eine der luckylinks-Verbindungen annulliert wird oder verspätet ist oder dass die Flugzeiten geändert werden, wodurch der Nutzer keine Möglichkeit hat, die Reise zu realisieren, kann er Shield-Schutz nur dann in Anspruch nehmen, wenn er lucky2go unverzüglich (nicht später als innerhalb einer Stunde ab Erhalt dieser Information durch den Nutzer) telefonisch oder über die angegebene E-Mail-Adresse darüber informiert.
- Wird lucky2go innerhalb der oben genannten Fristen nicht informiert, wird der Reise der Schutz von Shield-Schutz nicht gewährt.
- Die Meldungen der Nutzer werden rund um die Uhr, 7 Tage die Woche, ausschließlich unter der zu diesem Zweck eingerichteten Rufnummer: +48 32 728 30 16, die auf der Webseite von lucky2go im Lesezeichen unter „luckylinks“ aufgeführt wird, und per E-Mail: luckylinks@lucky2go.com entgegengenommen. Die Nutzerbetreuung erfolgt in Englisch und Polnisch.
- Shield-Schutz steht dem Nutzer ausschließlich dann zu, wenn er mit gebührender Sorgfalt handelt, die man von ihm erwarten kann, um jede weitere Verbindung im Rahmen der Reise zu erreichen, auch wenn mindestens eine der luckylinks-Verbindungen annulliert wird oder verspätet ist oder wenn die Flugzeiten geändert werden, wodurch der Nutzer keine Möglichkeit hat, die Reise zu realisieren, und auch nur dann, wenn er selbstständig, ohne Wissen von lucky2go, keine Veränderungen in den Dokumenten, die zur Realisierung der Reise notwendig sind, durchführte.
- Im Rahmen von Shield-Schutz behalten sich die berechtigten Parteien vor, die Ankunfts- und Abflugzeiten sowie die für das Umsteigen zwischen den Flügen verfügbare Zeit zu verifizieren und festzulegen – auf der Grundlage von Systemen, die im Rahmen der Geschäftsausübung durch lucky2go genutzt werden und auf der Grundlage der Informationen, die im Reservierungssystem GDS oder auf der Seite www.flightstats.com enthalten sind.
- Umfang der dem Nutzer im Rahmen von Shield-Schutz zustehenden Hilfe:
- Nach Erhalt der Information von dem Nutzer, der zur Inanspruchnahme von Shield-Schutz berechtigt ist, dass sein Flug annulliert wird oder verspätet ist oder dass die Flugzeiten bei mindestens einer der luckylinks-Verbindungen geändert werden, wodurch der Nutzer keine Möglichkeit hat, die Reise zu realisieren, oder wenn lucky2go den Nutzer persönlich über diese Tatsache informiert, wird der Nutzer über alle verfügbaren Alternativverbindungen informiert, die es ihm erlauben, das Reiseziel zu erreichen (nachfolgend „Alternativverbindung“).
- Sollte der Nutzer die Verbindung aufgrund der Tatsache nicht wahrnehmen können, dass mindestens eine der luckylinks-Verbindungen annulliert wird oder verspätet ist oder dass die Flugzeiten geändert werden, wodurch der Nutzer keine Möglichkeit hat, die Reise zu realisieren, steht dem Nutzer folgende Wahl zu:
- Alternativverbindung, die im Rahmen des lucky2go-Shield-Schutzes angeboten wird, nur unter der Bedingung, dass die Kosten der Tickets der Alternativverbindung, die durch lucky2go dargestellt werden, die rationellen Kosten der gekauften Tickets für die verlorenen Verbindungen im Rahmen der Reise („Limit“) nicht übersteigen. Wird die Möglichkeit, die Reise im Rahmen der Alternativverbindung fortzuführen, durch den Nutzer abgelehnt, geht das Recht auf Shield-Schutz verloren.
- Sollte die Alternativverbindung aufgrund einer unverhältnismäßig hohen Differenz zwischen dem Preis der potenziellen Alternativverbindung und dem ursprünglichen Preis für die nicht realisierten Flüge im Rahmen des festgestellten Limits nicht realisierbar sein, kann jedem der Nutzer eine für jeden Fall individuell ausgemachte Vereinbarung angeboten werden, die eine entsprechende Beteiligung von lucky2go an den Kosten im Zusammenhang mit dem gemeinsam vereinbarten Transportmittel, das die Realisierung der Reise erlaubt, festlegt.
- Sollte lucky2go nicht imstande sein, eine Alternativverbindung im Rahmen des Schutzes bis zum Limit anzubieten, ist der Nutzer berechtigt, die Kosten aller nicht realisierten Strecken im Rahmen der Reise erstattet zu bekommen – statt der Übernahme der Kosten der Alternativverbindung. Die Rückzahlung des Wertes von luckylinks hängt von der Darlegung durch den Nutzer von Beweisen ab, die bestätigen, dass die Annullierung, Verspätung oder Änderung der Flugzeiten von mindestens einer der luckylinks-Verbindungen die Durchführung der Reise unmöglich machten. Auf ihrer Grundlage wird die Entscheidung über die Möglichkeit der Rückerstattung getroffen.
- Sollte die Reiseunterbrechung, die durch Annullierung, Verspätung oder Änderung der Flugzeiten von mindestens einer der luckylinks-Verbindungen entstanden ist, mehr als 8 Stunden betragen oder länger sein als die ursprünglich geplante Reisezeit, und sollte sie teilweise oder ganz in den Nachtstunden (22.00-6.00) der lokalen Zeit, in der die Reiseunterbrechung stattfand, erfolgen, und wenn der Nutzer die Möglichkeit der Alternativverbindung in Anspruch nahm, so hat er das Recht auf:
- eine Hotelübernachtung, die über lucky2go gebucht wird, oder – sollte es keine Möglichkeit geben, die Hotelübernachtung über lucky2go zu realisieren – Rückerstattung der Kosten der Übernachtung, die persönlich durch den Nutzer gebucht wurde, bis 100 EUR pro Person – auf der Grundlage von vorgelegten Dokumenten, die die Zahlung und die Realisierung der im Hotel erhaltenen Dienstleistung bestätigen.
- Rückerstattung von Transportkosten (in der Regel 1 Taxi – 4 Personen) auf der Strecke Hotel/Flughafen und Flughafen/Hotel bis 50 EUR auf der Grundlage von vorgelegten Dokumenten, die die Zahlung und die Realisierung der Transportdienstleistung bestätigen.
- Rückerstattung von Verpflegungskosten in Höhe von 25 EUR pro Person auf der Grundlage von vorgelegten Dokumenten, die die Zahlung für die Verpflegung bestätigen.
- In ganz besonderen Fällen, in denen der Nutzer keine Möglichkeit hat, lucky2go über die Annullierung, Verspätung oder Änderung der Flugzeiten von mindestens einer der luckylinks-Verbindungen zu informieren, ist der Nutzer berechtigt, selbst Tickets zu erwerben, die die Realisierung der Reise ermöglichen. lucky2go wird auf der Grundlage der durch den Nutzer übergebenen Beweise, die die fehlende Möglichkeit, lucky2go zu kontaktieren, bestätigen, und des Dokuments, das den Erwerb solcher Tickets bestätigt, den Wert dieser Tickets bis zur zweifachen Höhe des ursprünglichen Preises der nicht in Anspruch genommenen Flüge der Reise zurückerstatten. Die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten, wird bei diesen besonderen Fällen jedes Mal durch lucky2go geprüft, auf der Grundlage aller verfügbaren Informationen und Daten über die Realisierung der Reise, auf deren Basis lucky2go über die Rückerstattung der Forderungen entscheiden wird.
- Die Rückerstattungen, die auf Grundlage von Abs. 4 oben erfolgen, werden in der genannten Höhe unter Verwendung der gleichen Zahlungsmethode, die für die Realisierung der Reise verwendet wurde, innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung der Dokumente bei lucky2go, die die fehlende Kontaktmöglichkeit mit lucky2go bestätigen, realisiert
- Jegliche Rückerstattungen der durch den Nutzer getragenen und dokumentierten Kosten werden unter Verwendung der bei der Reservierung gewählten Zahlungsform realisiert. Im Fall von Rückerstattungen, die direkt durch die Fluggesellschaften an den Nutzer auf das im Reservierungssystem angegebene Konto seiner Zahlungskarte erfolgen, wird der Wert der Rückerstattung, die im Rahmen von Shield-Schutz festgelegt wurde, um alle Beträge gemindert, die dem Nutzer direkt durch die Fluggesellschaften auf den jeweiligen Etappen der Realisierung von Shield-Schutz zurückerstattet werden, höchstens bis zum Wert von luckylinks.
- Shield-Schutz umfasst keine anderen Kosten, die sich aus der Annullierung, Verspätung oder Änderung der Flugzeiten von mindestens einer der luckylinks-Verbindungen ergeben, auf deren Grundlage der Nutzer sich für die Alternativverbindung entschieden hat, insbesondere von Transport- und Verpflegungskosten, also keine anderen als die oben beschriebenen Kosten.
- Um Shield-Schutz in Anspruch nehmen zu können, kann der Nutzer verpflichtet werden, bestimmte Handlungen vorzunehmen, die durch den Berater von lucky2go mitgeteilt werden, z.B. sich zu einem bestimmten Servicepunkt auf dem Flughafen zu begeben, um Formalitäten, die mit dem Austausch des nicht benutzten Tickets und der Fortführung der Reise zusammenhängen, zu erledigen. Werden die genannten Handlungen nicht vorgenommen, ist die Inanspruchnahme von Shield-Schutz nicht möglich.
- Shield-Schutz bietet keinen Schutz für Flugverbindungen, die im Rahmen eines Flugtickets realisiert werden. Die Beförderer, die diese Flugverbindungen realisieren, sind für alle damit verbundenen Probleme selbst verantwortlich. In solchen Fällen ist der Nutzer verpflichtet, den gewählten Beförderer oder die Fluggesellschaft, die die jeweilige Reise realisiert, selbst direkt zu kontaktieren. Es soll daran gedacht werden, dass die Tarifbedingungen jedes Beförderers abweichende Bestimmungen und Bedingungen für die Realisierung der Reise enthalten können. So wird der Nutzer jedes Mal angehalten, sie zu lesen. lucky2go trägt keine Verantwortung für Unannehmlichkeiten, die dem Nutzer widerfahren können, weil er sich an die Bedingungen des Tarifs des jeweiligen Beförderers nicht gehalten hat.
- Sollten eine Alternativverbindung oder andere Leistungen, die in der vorliegenden Ordnung genannt werden (u.a. Transport, Verpflegung), durch die Fluggesellschaft oder den Flughafen nicht realisiert werden, oder auch wenn die Fluggesellschaft oder der Flughafen zu der Realisierung verpflichtet waren, gilt der im Rahmen von Shield-Schutz angebotene Schutz nicht.
- Gepäckverlust, der aus Gründen erfolgt, die von lucky2go unabhängig sind, führt nicht dazu, dass die Realisierung der Reise unmöglich wird, und berechtigt nicht, Shield-Schutz in Anspruch zu nehmen.
- Selbstständiger Erwerb/Umtausch eines Tickets durch den Nutzer, der im Rahmen der Reise, die durch Shield-Schutz geschützt wird, realisiert wird – mit Ausnahme von Bestimmungen von Abs. II 4. – schließt die Inanspruchnahme von Shield-Schutz durch den Nutzer aus.
- Shield-Schutz gilt nicht, wenn die Annullierung, Verspätung oder Änderung der Flugzeiten von mindestens einer der luckylinks-Verbindungen das Ergebnis eines Mitarbeiterstreiks oder Streiks von Diensten, die die Flugverbindungen betreuen, der Insolvenz der Fluggesellschaft, Einwirkung höherer Gewalt, eines Ereignisses aufgrund von Begebenheiten, die direkt mit lokalen und internationalen Kriegshandlungen zusammenhängen, ist, sowie nicht im Fall von Terrorakten.
- Shield-Schutz gilt nicht, wenn der Beförderer eine Massenabsage von Flügen tätigt. Dabei versteht sich als Massenabsage von Flügen die Situation, wenn der Beförderer mindestens 5 Flüge an einem Tag aller geplanten Flüge absagt oder plant diese abzusagen.
- Der Nutzer ist nicht berechtigt, Shield-Schutz nach Beendigung der Reise zu nutzen.
- Um Shield-Schutz in Anspruch zu nehmen, ist der Nutzer verpflichtet, mit lucky2go zusammenzuarbeiten, insbesondere alle Dokumente und Informationen darzulegen, nach denen der Nutzer durch die Berater auf einer beliebigen Etappe der Reise und auch nach ihrem Ende gebeten wird.
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ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN
- Im Rahmen der Dienstleistungen, die im Reservierungssystem und über das Callcenter erhältlich sind, können die Nutzer zusätzliche Dienstleistungen reservieren, für die Gebühren zu bezahlen sind, die im Rahmen des Transaktionsprozesses im Reservierungssystem oder von dem Callcenter angegeben werden.
- Jede der vom Nutzer gewählten Dienstleistungen, die im vorliegenden Punkt beschrieben und die zugleich über das Reservierungssystem erhältlich sind, stellt ein integrales Element der Dienstleistung dar, für die die zusätzlichen Dienstleistungen reserviert wurden.
- Das Dienstleistungspaket lucky2go (nachfolgend „Dienstleistungspaket“ genannt) ist eine nicht erstattungsfähige pauschale Transaktionsgebühr für eine oder mehrere Modifizierungen im Flugticket, die seinen integralen Teil darstellen, die über das Callcenter durchgeführt werden und im Reservierungssystem festgelegt sind. Kauft der Nutzer die Dienstleistung Dienstleistungspaket, ist er von der durch lucky2go in der Tabelle der Transaktionsgebühren für zusätzliche Dienstleistungen zu Änderungen in einem bereits gekauften Ticket auferlegten Transaktionsgebühr befreit. Erhebt eine Fluggesellschaft in Übereinstimmung mit den Tarifbedingungen eine Gebühr für Änderungen/Rückerstattungen/besondere Dienstleistungen, ist der Nutzer verpflichtet, den Preis für die von der Fluggesellschaft genannte Dienstleistung zu bezahlen.
- Der Online-Check-in ist ein zusätzliches, gebührenpflichtiges und nicht erstattungsfähiges Service, welches die Durchführung des Online-Check-ins im elektronischen System der jeweiligen Fluggesellschaft für das gekaufte Flugticket, falls im Reservierungsprozess eine solche Möglichkeit vorgesehen wurde, ermöglicht. Die im Rahmen eines Online-Check-ins generierte Bordkarte wird an die durch den Nutzer während des Reservierungsprozesses angegebene E-Mail-Adresse innerhalb einer Frist gesendet, die eine entsprechende Nutzung der Dienstleistung ermöglicht. Manche Fluggesellschaften können den Nutzer verpflichten, zusätzliche, im Reservierungsprozess nicht zur Verfügung gestellte Daten anzugeben, um den Online-Check-in durchzuführen. Der Nutzer ist verpflichtet, aktuelle Kontaktdaten, wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer anzugeben, um den Kontakt mit ihm zu ermöglichen, insbesondere unmittelbar vor seinem Abflug. Werden die Kontaktdaten nicht angegeben, werden Daten für den Online-Check-in später als 48 Stunden vor dem geplanten Abflug des Flugzeugs angegeben, werden nicht aktuelle oder nicht komplette Daten angegeben oder werden die Anrufe von lucky2go nicht entgegengenommen, kann das dazu führen, dass die Durchführung eines Online-Online-Check-ins unmöglich wird und dass der Nutzer von der Fluggesellschaft festgelegte Gebühren zu tragen hat, oder dass die Realisierung der Beförderungsdienstleistung unmöglich wird. Im Falle von Änderungen in der Buchung durch den Beförderer oder auf Anfrage des Benutzers direkt beim Beförderer, während der Online Check-in Service erworben wurde, ist der Benutzer verpflichtet, lucky2go unverzüglich über die vorgenommenen Änderungen zu informieren. Wenn solche Informationen nicht bereitgestellt werden, kann lucky2go den Online-Check-in-Service nicht ordnungsgemäß ausführen. Aus diesem Grund haftet lucky2go nicht für die fehlerhafte Ausführung des Online-Check-in-Services, einschließlich der daraus resultierenden Kosten und sonstigen Konsequenzen.
- Sollte es zur Verspätung oder Stornierung des Fluges kommen, wird lucky2go nach der Analyse von Daten, die den Flug des Nutzers betreffen, den Nutzer informieren, an wen er sich wenden soll, um eine entsprechende Entschädigung zu bekommen, d. h. an das Unternehmen AirHelp Germany GmbH, Boxhagener Strasse 18, 10245 Berlin, Germany, VAT ID: DE 320095320, das sich nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers der Sache annehmen wird. Gleichzeitig informiert lucky2go gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, dass der Nutzer berechtigt ist, direkt bei der Fluggesellschaft, die einen Flug durchführt, Forderungen geltend zu machen und Anträge zu stellen, um eine volle Entschädigung zu erhalten, auf die ein Passagier Anspruch haben kann.
- AirHelp+ - ist eine kostenpflichtige, nicht erstattungsfähige Dienstleistung, die für jeden Benutzer, der die Buchung via Buchungssystem oder Callcenter tätigt, zur Verfügung steht und den Schadenersatz bis zu 600 Euro für einen verspäteten oder überfüllten Flug oder die Rückerstattung bis zu 6000 Euro für die ungeplanten Kosten wegen Flugverspätung (Hotels, Taxi, Flugtickets, Verpflegung) zu erlangen hilft und wird nach den durch den Dienstleister genannten Bedingungen erbracht, d.h. AirHelp Germany GmbH, Boxhagener Strasse 18, 10245 Berlin, Germany, VAT ID: DE 320095320, detaillierte Informationen unter https://www.airhelp.com/en/terms/.
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ALLGEMEINE IATA-BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
Allgemeine IATA-Beförderungsbedingungen
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VERWEISE AUF AGB DER FLUGGESELLSCHAFTEN
Aer Lingus, Air Baltic, Air Europa, Air Iceland, Air Rarotonga, Air Southwest, Airasia, Atlas Blue / Royal Air Marocco, Aurigny, Bergen Air Transport, Blu Express, BlueAir Business Aviation, Blue Islands, Bulgaria Air, Condor, Corendon, DAT, easyJet, Excelairways, FlyBe, flythomascook.com, Germania Express, Eurowings, GOL, BRA, Helvetic, WOW air, Jet2, TUI Fly, Jet Blue Airways, Jetstar Airways, Jetstar Asia Airways, Kulula, Luxair, Lydd Air, Air Italy, Nature Air, Nextjet, Norwegian, Pegasus Airlines, Ryanair, Smart Wings, Skytrans Airlines, Southwest, SpiceJet, Sprint Air, Spirit Airlines, Sun Country Airlines, SunExpress, ThomasCookAirlines.com, TUI Airways, Transavia, Virgin Blue - Virgin Australia, Viva Colombia, Viva Peru, Vueling, WestJet Airlines, Wizz Air, Laudamotion, Volotea, Astra Airlines, Jazeera Airways, Satena, EasyFly, Wingo, VivaAerobus, Mayair, AirPanama, JetSmart, Passaredo, LCPeru, Peruvian, Avianca, LATAM, AZUL, SkyAirlines, Amaszonas, Boliviana de Aviación, Aerolínea de Antioquia.