Menü
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Onlinedienstes

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

  1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) bestimmen die Nutzungsregeln des „Reservierungssystems“ der Dienstleistungen, die im Rahmen des Portals de.lucky2go.com und im Rahmen des Callcenters, einschließlich Reservierungen und Kauf von: Flugtickets, Reiseversicherungen, Hoteldienstleistungen, Reisepaketen, Charterflügen, Bahntickets und anderen Dienstleistungen, die von Unternehmen angeboten werden, an die lucky2go Werbeflächen vermietet und auch die Regeln der Zurverfügungstellung den Nutzern von Inhalten, die an ihren Standort angepasst sind, der mit Hilfe von Geolokalisierung genannt wird.
    2. Der Verantwortliche für das Reservierungssystem ist lucky2go Spółka z.o.o., mit Sitz in Katowice (40-085), ul. Mickiewicza 29, eingetragen in das Unternehmensregister, geführt durch das Amtsgericht Katowice-Wschód in Katowice, VIII. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters KRS unter der KRS-Nr. 0000729174, Steuernummer NIP 6342928642, statistische Nummer REGON 380073970, Grundkapital 5,000.00 PLN, vollständig eingezahlt, die ein aktiver Umsatzsteuerpflichtiger ist, nachfolgend lucky2go genannt.
    3. Die Voraussetzung für die Nutzung des Reservierungssystems und des Callcenters, dessen Rufnummern auf dem Portal de.lucky2go.com genannt wurden, ist das Akzeptieren aller nachfolgend aufgeführten Bedingungen der AGB. Das Akzeptieren stellt eine Willenserklärung dar und schafft eine rechtliche Verpflichtung zwischen dem Nutzer und lucky2go
    4. Der Nutzer ist berechtigt, die Inhalte der vorliegenden AGB kostenlos zu kopieren, zu wiedergeben und aufzuzeichnen, ohne die Möglichkeit, sie kommerziell zu verwenden.
    5. Jeder Nutzer ist verpflichtet, mit der Aufnahme von Handlungen, die zur Nutzung des Reservierungssystems führen, die vorliegenden AGB einzuhalten.
    6. Die Reservierung und der Kauf der jeweiligen im Reservierungssystem verfügbaren Produkte ist jedes Mal eine individuelle Transaktion, die durch den Nutzer realisiert wird und für die Bedingungen gelten, welche durch jeden Anbieter der Dienstleistung festgelegt wurden. Für den Kauf eines jeden Produkts gelten individuelle Bedingungen, die ausführlich für jede der Dienstleistungen genannt werden, die im Reservierungssystem verfügbar sind.
    7. Aufgrund der abweichenden Tarifbestimmungen der jeweiligen Beförderer bezüglich der Ankunftszeit am Flughafen vor dem Abflug, empfehlen wir, eine Ankunft am Flughafen 3 Stunden vor dem geplanten Abflug, um organisatorische Probleme im Zusammenhang mit der Realisierung der Dienstleistung zu vermeiden.
    8. Um die Bestimmungen des Tarifs von den Fluggesellschaften zu lesen, Informationen von einer bestimmten Fluggesellschaft oder Organisation, die Dienstleistungen für den Benutzer erbringt, zu bekommen sowie die Erfüllung von Dienstleistungen zu erhalten, die unter diese Bestimmungen fallen, kann es notwendig sein, Englisch als Kontaktsprache zu nutzen.
  2. DEFINITIONEN

    1. Reservierungssystem – Programm, das Transaktionsprozesse realisiert, die mit Hilfe des Portals de.lucky2go.com und des Callcenters verfügbar sind, das dem Nutzer Folgendes ermöglicht:
      1. Aussuchen von nationalen und internationalen Flugverbindungen für eine beliebig definierte Städtekombination und Berechnung der Preise für diese Verbindungen sowie Kauf des Flugtickets,
      2. Berechnung des Preises und Kauf einer Reiseversicherung,
      3. Aussuchen und Bestellen von Hoteldienstleistungen in einer beliebig gewählten Stadt (Inland und Ausland) im beliebig gewählten Zeitraum,
    2. Nutzer – jede natürliche Person, juristische Person oder Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die gemäß Rechtsvorschriften handlungsfähig ist, die das Reservierungssystem oder das Callcenter nutzt.
    3. Zahler – jede natürliche Person, juristische Person oder Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die gemäß Rechtsvorschriften handlungsfähig ist, die das Reservierungssystem oder das Callcenter nutzt, die eine Zahlung tätigt oder die verpflichtet ist, sie zu tätigen.
    4. Callcenter – gesonderte Einheit innerhalb der Struktur von lucky2go, die für den Kontakt mit dem Nutzer oder Zahler im Rahmen der Realisierung von Dienstleistungen, die von lucky2go erbracht werden, verantwortlich ist – auf Grundlage der Regeln und im Umfang, die in den vorliegenden AGB genannt werden.
    5. Lieferant – Anbieter von Dienstleistungen, die dem Nutzer über die Homepage de.lucky2go.com und andere Webseiten, die Unternehmen gehören, die mit lucky2go zusammenarbeiten, angeboten werden.
    6. Leistungsanbieter – Anbieter, der die in den vorliegenden AGB genannten Dienstleistungen dem Nutzer über das Reservierungssystem oder direkt, je nach Charakter der erbrachten Dienstleistungen, anbietet.
    7. Hoteldienstleistungen – Dienstleistungen, bei den es sich um Unterbringung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken handelt und die kein wesensmäßiger Bestandteil der Beförderung von Personen sind,
    8. Beförderer – Unternehmen, das ein gültiges Zertifikat (Konzession, Lizenz) besitzt, das ihn berechtigt, eine Geschäftstätigkeit im Bereich der Luftverkehrsdienste zu führen und das Dienstleistungen in einem Umfang erbringt, der in den vorliegenden AGB genannt wird.
    9. Flugticket – Dokument, das über das Reservierungssystem oder mit Hilfe des Callcenters ausgestellt wird, das den Nutzer berechtigt, die Luftverkehrsdienstleistung in Anspruch zu nehmen.
    10. Tarifbedingungen – Reservierungsbedingungen bezüglich der Nutzung des jeweiligen Flugtickets, einschließlich u. a.: Rückgabebedingungen des Flugtickets, Gepäckgröße.
    11. E-Mail-Adresse/E-Mail – aktive und richtige Adresse der elektronischen Post, die durch den Anwender genannt wird.
    12. Personalfragebogen – Formular zur Übermittlung personenbezogener Daten durch den Nutzer, um dem Nutzer die Inanspruchnahme der über das Portal de.lucky2go.com erbrachten Dienste zu ermöglichen, die gemäß den in der Datenschutzerklärung festgelegten Grundsätzen an das Portal de.lucky2go.com. übermittelt und verarbeitet werden.
    13. Low-Cost-Fluggesellschaften – definierte Fluggesellschaften, die gesonderten Regelungen gemäß XII. der AGB unterliegen.
    14. Servicegebühr – nicht rückzahlbare Gebühr, die vom Leistungsanbieter im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen, die er zugunsten des Nutzers erbringt, erhoben wird und die von der Art und dem Charakter der erbrachten Dienstleistungen abhängt – im in der vorliegenden Ordnung genannten Umfang.
    15. Zahlungsinstrument – eine individualisierte Einrichtung oder eine durch den Nutzer und den Leistungsanbieter vereinbarte Reihe von Verfahren, mit denen der Benutzer eine Erklärung mit einer Zahlungsanweisung vorlegt.
    16. Zahlungskarte – Zahlungsinstrument, das die Erteilung einer Zahlungs-, Überweisungs- oder Auszahlungsanweisung von Geldmitteln über spezialisierten Anbieter ermöglicht.
  3. VERANTWORTUNG DES NUTZERS FÜR DIE NUTZUNG DES RESERVIERUNGSSYSTEMS

    1. Der Nutzer bestätigt, dass er uneingeschränkt geschäftsfähig ist und dass er rechtlich verbindliche Verpflichtungen eingehen kann.
    2. Der Nutzer versichert, dass er bei Fragen über die Reservierung, Kauf von Flugtickets und Aufgabe einer Reservierung sowie Kauf von verfügbaren Dienstleistungen, die in den vorliegenden AGB beschrieben sind, sowie von anderen im Reservierungssystem verfügbaren Dienstleistungen, das Reservierungssystem ausschließlich in Übereinstimmung Recht mit dem geltenden Recht nutzen wird.
    3. Der Nutzer ist verpflichtet, nach Reservierungen von Dienstleistungen unter eigenem Namen zu fragen und Zahlungen für die reservierten Flugtickets und/oder andere Dienstleistungen mit eigener Zahlungskarte zu realisieren. Anfragen nach Reservierungen von Dienstleistungen unter einem fremden oder falschen Namen und die Realisierung von Zahlungen für reservierte Flugtickets und/oder andere Dienstleistungen unter Verwendung einer fremden oder gefälschten Zahlungskarte werden unverzüglich an zuständige Strafverfolgungsbehörden gemeldet.
    4. Der Nutzer ist verpflichtet, geeignete und aktuelle Dokumente zu besitzen, die die Durchführung von über das Reservierungssystem oder das Telefonservicecenter gekauften Diensten oder den Aufenthalt im Land des Bestimmungsortes ermöglichen. Insbesondere sollten die Nutzer über einen gültigen Personalausweis, einen gültigen Reisepass, verlangte Visa und andere Dokumente verfügen, die möglicherweise erforderlich sind, je nach Umfang der erbrachten Dienstleistungen. Der Nutzer sollte sich ebenfalls mit den Informationen zu Visa- und Sprachbedingungen auf der Website de.lucky2go.com vertraut machen
    5. Der Nutzer ist verpflichtet, alle notwendige Informationen zu verifizieren, auf die im Reservierungssystem oder Callcenter hingewiesen wird, unter anderem sanitäre Informationen, Informationen über die Terrorgefahr und gesundheitliche Anforderungen, die die Realisierung der Dienstleistungen betreffen.
    6. lucky2go trägt keine Verantwortung für das Fehlen von entsprechenden oben genannten Dokumenten des Nutzers, einschließlich des Einreise- oder Transitvisums, die in dem Land, in welchem die Dienstleistungen realisiert werden oder in welchem der Nutzer umsteigt, wie auch für die Nichterfüllung der Pflichten, die im Pkt. 5 oben beschrieben wurden. Der Nutzer kann alle Informationen über das Reservierungssystem oder das Callcenter, das Portal de.lucky2go.com und auf der Homepage des Außenministeriums erhalten.
    7. Während des Buchungsvorgangs ist der Anwender verpflichtet, im Buchungsprozess wahre und aktuelle Daten einzugeben und zu nennen. lucky2go ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Daten, die der Anwender bei der Buchung von Dienstleistungen eingibt.
  4. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

    1. lucky2go informiert, dass nach Erhalt der Suchergebnisse, im Reservierungssystem oder in anderen Systemen zur Ticketsuche oder Dienstleistungsreservierung andere Angebote der gleichen Dienstleistung eines Drittanbieters, als die durch das Reservierungssystem zuvor gefundenen erscheinen können. Der Erhalt eines Suchergebnisses, sofern es nicht anschließend durch Aufgabe und Bezahlung der Reservierung im Reservierungssystem oder in anderen Systemen zur Ticketsuche oder Dienstleistungsreservierung, sofort bestätigt wird, führt nicht zur Entstehung eines Anspruchs bei dem Kunden auf Abschluss eines Vermittlungsvertrags über Ticketverkauf oder Kauf anderer Dienstleistungen von Unternehmen, die die im Reservierungssystem oder in anderen Systemen zur Ticketsuche oder Dienstleistungsreservierung bestellten Dienstleistungen realisieren.

SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

  1. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

    Alle Aspekte im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten der Nutzer und Zahler sowie aller anderen Personen, die das Portal de.lucky2go.com nutzen, sind in der Datenschutzerklärung beschrieben, unter der Adresse: https://de.lucky2go.com/datenschutz

  2. AUSSTELLUNG VON RECHNUNGEN UND IHRE ZUSTELLUNG

    1. Dienstleistungen, die über das Portal de.lucky2go.com oder das Call Center erworben wurden, stellt der Lieferant oder der Dienstleister elektronische Rechnungen auf der Grundlage der vom Benutzer erhaltenen Daten aus, sofern die Bitte des Anwenders, eine Rechnung zu erhalten, während des Buchungsvorgangs gemeldet wird. Mit dem Kauf und der Annahme dieser Bestimmungen erklärt sich der Anwender damit einverstanden, elektronische Rechnungen zu erhalten.
    2. Elektronische Rechnungen für die Dienstleistungen werden an die E-Mail-Adresse zugestellt, die im Personalfragebogen des Reservierungssystems oder während des Einkaufsprozesses über das Callcenter angegeben wurde.
    3. Änderungen von Daten in der durch lucky2go zugestellten elektronischen Rechnung, die durch den Nutzer im Personalfragebogen angegeben werden, werden gemäß den in entsprechenden Rechtsvorschriften genannten Regeln realisiert.
    4. Die Leistungsanbieter und die Lieferanten können unabhängig von den von lucky2go realisierten Bedingungen Sonderbedingungen für die Rechnungsstellung angeben.

ZAHLUNGSFORMEN UND ZAHLUNGSARTEN

  1. ZAHLUNGSFORMEN UND ZAHLUNGSARTEN

    1. Der Nutzer kann, sofern lucky2go im Rahmen des Reservierungssystems eine solche Form zur Verfügung stellt, folgende Zahlungsformen im Rahmen der Dienstleistungen, die über das Portal de.lucky2go.com oder das Callcenter realisiert werden, wählen:
      1. Realisierung einer Zahlungstransaktion mit Hilfe einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments,
      2. Online-Banküberweisung
      3. Überweisung von Geldmitteln von einem Bankkonto,
      4. Einzahlung über eine lokale Zahlungsinstitution, deren Angebot durch eSky im Reservierungssystem zur Verfügung gestellt wurde – zu den Bedingungen, die durch diese Zahlungsinstitution festgelegt wurden,
      5. andere, besondere Mittel, die für das jeweilige Land vorgesehen sind, in dem die Transaktion über Reservierungssystem realisiert wird und die beim Reservierungsprozess der jeweiligen Dienstleistung ausführlich genannt sind.
    2. Die Nutzer wählen die bevorzugte Zahlungsform im Personalfragebogen des Reservierungssystems oder auf Grundlage einer Erklärung, die über das Callcenter abgegeben wird, wobei:
      1. die Überweisung der Geldmittel auf das in der E-Mail genannte Bankkonto unter Bestätigung der Aufgabe einer Reservierung für die gewählten Dienstleistungen getätigt werden soll,
      2. sich in der Überweisung und Zahlungsanweisung jedes Mal die Information befinden muss, die den Vor- und Nachnamen des im Reservierungssystem genannten Nutzers sowie die Identifikationsnummer der jeweiligen Dienstleistung, wie z. B. die Reservierungsnummer beinhaltet.
      Für Flugtickets gilt:
      1. eine Zahlung per Überweisung von einem Zahlungskonto ist nur dann möglich, wenn die Buchung der Tickets über die Website de.lucky2go.com mindestens 2 Werktage vor Abflug im Voraus erfolgt, sofern lucky2go diese Zahlungsweise zur Verfügung stellt. Bei der Auswahl der Überweisung von dem Konto als Zahlungsmittel ist der Benutzer verpflichtet, eine Überweisung des für lucky2go fälligen Betrags für das gebuchte Flugticket sofort nach der Buchung vorzunehmen. Im Falle eines verspäteten Geldeingangs auf dem lucky2go-Bankkonto können die Buchungsbedingungen durch die Fluggesellschaft geändert werden.
      2. die Flugtickets, die per Überweisung von Geldmitteln vom Bankkonto oder per Online-Banküberweisung bezahlt werden, werden durch lucky2go an dem Tag ausgestellt, an dem der vom Nutzer für das Flugticket zustehende Betrag auf dem angegebenen Bankkonto gebucht wird – falls die Buchung vor 20:00 Uhr stattfindet. Eine Ausnahme stellen arbeitsfreie Tage dar, die auf der Webseite des Reservierungssystems definiert sind – dann erfolgt die Realisierung am nächsten Werktag, gemäß den bei den Beförderern geltenden Bedingungen, statt.
      3. Zahlungen für Flugtickets der Low-Cost-Fluggesellschaften werden während des Online-Einkaufs mit Hilfe einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments oder per Überweisung von Geldmitteln vom Bankkonto des Nutzers getätigt, falls eine solche Dienstleistung im Reservierungsformular oder mittels Callcenter bestellt wurde.
      Für Hoteldienstleistungen gilt:
      1. Zahlung für die Hoteldienstleistung direkt an den Lieferanten, die vor der Ankunft des Nutzers im Objekt getätigt wird, wo für die korrekte Realisierung der Zahlung allein der Nutzer verantwortlich ist.
      2. Zahlung für die Hoteldienstleistung über den Leistungsanbieter vor der Ankunft des Nutzers im Objekt, wo die im Punkt 1 oben genannten Zahlungsformen akzeptiert werden.

    3. Zahlung mit Hilfe einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments ist eine sichere Transaktion und wird folgendermaßen realisiert:
      1. der Nutzer des Reservierungssystems tätigt den Kauf, indem der die Zahlungskarte benutzt oder auf der Grundlage eines anderen Zahlungsinstruments, das von lucky2go genannt und mit dem Nutzer vereinbart wurde – auf eine im Reservierungssystem vorgesehene Art und Weise oder zu den mit dem Callcenter vereinbarten Regeln.
      2. bei der Wahl der Zahlungskarte als Zahlungsform ist der Nutzer verpflichtet, im Personalfragebogen des Reservierungssystems Felder auszufüllen, die die Daten der von ihm verwendeten Zahlungskarte definieren
      3. nach Meldung der Reservierung wird die Zahlungskarte automatisch durch das Reservierungssystem im System order by phone autorisiert und mit dem für die erworbenen Dienstleistungen zustehenden Betrag belastet.
      4. werden Dienstleistungen betreffend Reservierung und Bezahlung für Flugtickets realisiert, erfolgt die Belastung der Zahlungskarte in zwei Transaktionen, der Netto-Ticketpreis mit den Flughafengebühren wird durch die Fluggesellschaft eingezogen und die Servicegebühr wird durch den Leistungsanbieter eingezogen, es besteht die Möglichkeit die zustehenden Beträge in einer Transaktion einzuziehen.
      5. werden Dienstleistungen betreffend Reservierung und Bezahlung für Hoteldienstleistungen realisiert, wird durch das System nach der Belastung der Karte und Verbuchung der Zahlung, ein Voucher an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse gesendet, der den Erwerb der Hoteldienstleistung bestätigt und den Nachweis für den Erwerb der Hoteldienstleistung, der für die Inanspruchnahme der Dienstleistung notwendig ist, darstellt.
    4. Die Zahlungen für Dienstleistungen, die über lucky2go auf Grundlage der über das Reservierungssystem oder das Callcenter getätigten Reservierungen realisiert werden, erfolgen in der Währung, in welcher die Preise für die Flugtickets und Hoteldienstleistungen dargestellt sind.

FLUGTICKETS

  1. FLUGTICKETS

    1. Hinsichtlich des Zurverfügungstellens den Nutzern von Angeboten der Fluggesellschaften, die bei IATA (International Air Transport Association) akkreditiert sind, handelt lucky2go als Agent dieser Fluglinien und im Falle von Anbietern, die andere Dienstleistungen über das Reservierungssystem anbieten, als Administrator des Portals de.lucky2go.com. Unternehmen, die Flugdienstleistungen gegenüber dem Nutzer erbringen und die Verantwortung für die Nichterfüllung oder mangelnde Erfüllung des Flugs tragen, sind konkrete, bei IATA akkreditierte Fluggesellschaften, in deren Namen und zu deren Gunsten der Leistungsanbieter handelt und deren Name während des Reservierungsprozesses wie auch auf dem Nutzer zugestellten Ticket angegeben wird.
    2. Im Fall der Low-Cost-Fluggesellschaften handelt der Leistungsanbieter als ein Vermittler, der bei dieser Fluggesellschaft tatsächliche Handlungen vornimmt, die mit der Realisierung und der Zustellung eines bei dieser Fluggesellschaft gemäß Anweisungen des Nutzers für ihn sowie in seinem Namen bestellten Tickets verbunden sind und mit Hilfe des Reservierungssystems oder des Callcenters übermittelt werden. Realisierung der Dienstleistung als auch die Prüfung einer Reklamation unterliegt den allgemeinen Bedingungen dieser Beförderer, die während des Reservierungsprozesses genannt werden.
    3. Im Fall von Charterverbindungen, die durch einen Reiseveranstalter organisiert werden, handelt lucky2go als Agent und stellt die durch das Unternehmen, das den Flug organisiert, genannten Bedingungen zur Verfügung. Die Verantwortung für die Nichterfüllung oder mangelnde Erfüllung der Charterdienstleistung trägt der Veranstalter.
    4. Die Parteien des Beförderungsvertrags sind: der in dem Angebot konkret genannte und beschriebene Leistungsanbieter, der Flugbeförderungsdienstleistungen anbietet, die Gegenstand des Vertrags sind sowie der Nutzer. Die oben genannten, über das Portal de.lucky2go.com geschlossenen Verträge werden auf der Grundlage von allgemeinen im Reservierungssystem verfügbaren Vertragsbedingungen der jeweiligen Leistungsanbieter, mit den der Nutzer einen Vertrag abschließt, realisiert.
    5. Der Nutzer stellt eine Anfrage nach einer Reservierung, indem er eine der durch das Reservierungssystem vorgeschlagenen Flugverbindungsoptionen wählt und im Personalfragebogen alle notwendigen Daten eingibt, deren Verarbeitung in V. der AGB festgelegt ist.
    6. Bestätigung der Anfrage und Änderung des Preises:
      1. Der Nutzer erhält an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung der Reservierung, die neben der Reservierungsnummer auch eine Information über die gewählte Verbindung, den Gesamtpreis und die Zahlungsform enthält. Der Preis des Flugtickets beinhaltet unter anderem: den Nettotarif des Beförderers, Flughafengebühren, Steuern, nicht rückzahlbare Servicegebühr für die Ausstellung des Tickets, zusätzliche Gebühren, wie auch alle Gebühren für sonstige Dienstleistungen, die integrale Bestandteile der Beförderung darstellen und in der Zusammenfassung der Transaktion im Reservierungssystem aufgeführt werden.
      2. Aufgrund des vorläufigen Charakters der vorgenommenen Reservierung wird der Ticketpreis bis zum Zeitpunkt, zu dem der Leistungsanbieter die Bezahlung erhält, nicht garantiert.
      3. Der Nutzer ist verpflichtet, vor der Tätigung der Zahlung die in der übersandten Bestätigung enthaltenen Angaben sowie Informationen über den Termin der Bezahlung der Reservierung zwecks Erwerb des Flugtickets zu dem während der Suche im Reservierungssystem genannten Preis auf ihre Korrektheit zu überprüfen.
    7. Kauf des Flugtickets:
      1. Vor dem Kauf des Flugtickets ist der Nutzer verpflichtet, die vorliegenden AGB zu lesen, sie zu akzeptieren und die Reservierungsbedingungen sowie die Tarifbedingungen der durch den Nutzer gewählten Flugverbindungen zu lesen, die im Reservierungssystem verfügbar sind. Für mit der Ausstellung des Tickets verbundene Tätigkeiten bezieht der Leistungsanbieter eine nicht rückzahlbare Servicegebühr, deren Wert im Reservierungsprozess angegeben wird.
      2. Der Nutzer reserviert das Flugticket im Rahmen des Reservierungssystems oder über das Callcenter in Anlehnung an die Verfügbarkeit, den Preis und die Möglichkeit der Realisierung der Dienstleistung, die im Reservierungssystem angegeben oder die über das Callcenter zum Zeitpunkt der Durchführung der Reservierung festgelegt wird.
      3. Nachdem der Leistungsanbieter eine Meldung über die Reservierung erhält, behält er sich das Recht vor, den Nutzer zu kontaktieren, um die Daten des Nutzers zu verifizieren und die Bedingungen der Reservierung zu bestätigen. Sollte es nicht möglich sein, den Nutzer zu kontaktieren, legt der Leistungsanbieter die Reservierung in Übereinstimmung mit den Bedingungen, zu den der Nutzer die Meldung tätigte an. Der Leistungsanbieter wird diese Reservierung realisieren, wenn der Nutzer einen Betrag einzahlt, der mindestens dem Ticketpreis entspricht, erhöht um den Wert der Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen, die durch den Nutzer im Rahmen des Reservierungsprozesses festgelegt wurden sowie um den Wert der Servicegebühr.
      4. Zusätzliche Dienstleistungen, die durch den Nutzer festgelegt wurden und die im Rahmen der Reservierung realisiert werden sollen (z. B. spezielle Mahlzeit, Punkteberechnung im Programm frequent flyer, Flug mit einem Tier, Übergepäck, Sondergepäck in der Kabine, Kind ohne Betreuung, zusätzliche Betreuung für den Passagier, Hilfe für Behinderte, Wiege für ein Kind und andere) sollen über das Callcenter oder an die von lucky2go genannte E-Mail-Adresse gemeldet werden, damit die Möglichkeit ihrer Realisierung verifiziert werden kann.
      5. Der Leistungsanbieter behält sich das Recht vor, die Ausstellung des Tickets zu verweigern, wenn der durch den Nutzer gewählte Tarif mit seiner Bestimmung auf Grundlage der Verkaufsbedingungen im Rahmen des jeweiligen Angebots nicht übereinstimmt oder wenn andere begründete Einschränkungen in den Verträgen zwischen den Beförderern bestehen, auf die der Leistungsanbieter keinen Einfluss hat.
    8. Die Zahlungsformen für den Kauf von Flugtickets werden zu den im Punkt VII der AGB genannten Regeln realisiert.
    9. Das Flugticket des Nutzers wird durch den Leistungsanbieter in elektronischer Form ausgestellt.
    10. Elektronischen Flugtickets, die auf dem Portal de.lucky2go.com erworben wurden, werden an die E-Mail-Adresse zugestellt, die im Personalfragebogen des Reservierungssystem oder während des Einkaufsprozesses über das Callcenter angegeben wurde.
    11. Stornierung der Reservierung durch Verschulden des Beförderers:
      1. lucky2go haftet nicht für Änderungen und Stornierungen, die in den Reservierungen der Nutzer des Reservierungssystems durch die Fluggesellschaften durchgeführt werden.
      2. Der Nutzer sollte alle Ansprüche, die sich aus der Stornierung oder Änderung ergeben, einschließlich der vom Beförderer verschuldeten Verspätungen, direkt an den Beförderer richten. Die Beförderer haften zu den Bedingungen des Warschauer Abkommens und des Montrealer Übereinkommens.
    12. Rückgabe des Flugtickets:
      1. Dem Zahler steht das Recht zu, das über das Portal de.lucky2go.com gekaufte Ticket zurückzugeben, sofern dies die Tarifbedingungen erlauben, die unmittelbar vom Beförderer festgelegt werden. Die Rückgabe des Flugtickets kann mit einer Strafgebühr verbunden sein, deren Höhe durch den Beförderer festgelegt wird.
      2. Wenn die Tarifbedingungen die Möglichkeit der Rückgabe des Flugtickets vorsehen, kann der Zahler das Call Center telefonisch kontaktieren, um das Ticket zurückzugeben oder unabhängig eine Rückerstattung bei der Fluggesellschaft beantragen.
      3. Je nach verwendeter Zahlungsform wird der dem Zahler vom Beförderer für das zurückgegebene Flugticket geschuldete Betrag innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum, an dem der Leistungsanbieter den fälligen Betrag erhält, direkt auf das Konto des Zahlers oder auf das Konto der Zahlungskarte überwiesen. Als Rückgabedatum wird das Datum angenommen, an dem Geld vom Bankkonto des Leistungsanbieters abgebucht wird.
    13. Änderungen/Modifizierungen in der Reservierung, zusätzliche Dienstleistungen:
      1. Der Benutzer nimmt Änderungen an der Buchung selbstständig bei der Fluggesellschaft, über das Call Center oder über das Kontaktformular auf dem Portal de.lucky2go.com vor. Wenn das Abflugdatum weniger als 48 Stunden beträgt, kann die Buchung über das Call Center oder direkt bei der Fluggesellschaft geändert werden.
      2. Sollten die Tarifbedingungen die Möglichkeit vorsehen, das Flugticket zurückzugeben, sollte der Zahler telefonisch das Callcenter kontaktieren, um das Ticket zurückzugeben.
      3. Die Kosten der Änderungen eines Flugtickets hängen von den Sätzen und Möglichkeiten, Änderungen durchzuführen, des jeweiligen Beförderers ab. Die Gesamtkosten der Änderung einer Flugticket-Reservierung beinhalten:
        1. Grundgebühr für die Änderung/ eine zusätzliche Dienstleistung (die sich aus einer Gebühr für die Ticketänderung gemäß Ordnung und Gebührentabelle der jeweiligen Fluggesellschaft sowie einer nicht rückzahlbaren Servicegebühr für die Änderung/ Bestellung einer zusätzlichen Leistung zusammensetzt),
        2. Differenz zwischen den Tarifpreisen (Kostenunterschied zwischen dem ursprünglichen Ticketpreis und dem aktuellen Ticketpreis zum Zeitpunkt der Änderung),
        3. Differenz zwischen den Steuern und Flughafengebühren (ein potenzieller Kostenunterschied zwischen dem ursprünglichen Wert der Steuern und Gebühren und ihrem Wert zum Zeitpunkt der Änderung)
      4. Die Modifizierung der Reservierung im Reservierungssystem wird durch den Leistungsanbieter zu den in der Tabelle der Transaktionsgebühren für zusätzliche Dienstleistungen für die Änderungen im bereits gekauften Ticket genannten Regeln durchgeführt.
        Tabelle der Servicegebühren für zusätzliche Dienstleistungen zu Änderungen in einem bereits gekauften Ticket (in EUR):
        Änderung SF pro Person
        Änderungen im Ticket (einschließlich: Änderung des Datums und der Reisestrecke, des Nachnamens des Passagiers) 39,20
        Stornierung oder Rückgabe des Tickets 39,20
        Bestellung von Zusatz- oder Sondergepäck 16
        Bestellung der Begleitung für ein ohne Betreuung reisendes Kind 16
        Reservierung des gewählten Sitzplatzes im Flugzeug 16
        Bestellung einer speziellen Mahlzeit 16
        Tiertransport 16
        Vorrang beim Boarding 16
        Zusätzliche Dienstleistungen, die von der Fluggesellschaft angeboten werden 16
        Online-Check-in/Hilfe bei der Durchführung des Check-ins 16
      5. Der Nutzer kann die Bezahlung für die Änderung in der Reservierung eines Flugtickets in der im Punkt VII der AGB genannten Form realisieren. Die Bezahlung mit der Zahlungskarte wird mit Hilfe des Callcenters realisiert. Im Fall einer Bezahlung per Überweisung von Geldmitteln von einem Bankkonto, erhält der Nutzer die Bestätigung der Änderung per E-Mail, die folgende Angaben enthält: Einzelheiten der Reservierung (Reservierungsnummer, Passagierdaten, Einzelheiten der Verbindung und Informationen über zusätzliche Dienstleistungen und Tarifbedingungen), Zahlungsangaben und den Betrag der Änderung.
      6. Manche Hilfstarife, die im Reservierungssystem erhältlich sind, haben genau festgelegte Bedingungen für das Reservieren und Ausstellen von Flugtickets. Das betrifft insbesondere Tarife, die mindestens 3, 7 oder 14 Tage im Voraus reserviert und gekauft werden müssen. Die Nichteinhaltung dieser Bedingung kann zur Änderung des Flugticketpreises führen. lucky2go behält sich das Recht vor, die Reservierung des Nutzers zu stornieren, die genau drei, sieben oder vierzehn Tage vor dem Abflug getätigt wurde – wegen Überschreitung durch den Nutzer des Kauflimits, das in den Tarifbedingungen des Beförderers genannt wird, zu den von ihm festgelegten Bedingungen. Die Fluggesellschaft kann eine frühere Ausstellung des Tickets verlangen. In einem solchen Fall erhält der Nutzer von uns eine Information an die aktuelle E-Mail-Adresse über den erforderlichen Einzahlungstermin.
    14. Wenn der Anwender während der Buchung eines Flugtickets die Information erhält, dass er durch Auswahl eines bestimmten Flugtickets verpflichtet ist, das Flugdatum direkt bei der Fluggesellschaft zu überwachen, bedeutet dies, dass lucky2go den Anwender nicht über eine solche Änderung informiert und der Anwender die Änderungen an dem Flugplan selbst überwachen muss und entsprechend reagieren. Falls der Anwender von der Fluggesellschaft keine relevanten Informationen zu seiner Buchung erhält, was dazu führen kann, dass der Service nicht bereitgestellt werden kann, sollte er sich unverzüglich an lucky2go wenden, um den Status und die Möglichkeit zu ermitteln, entsprechende Änderungen an der Buchung vorzunehmen.
  2. DIENSTLEISTUNG luckylinks (+Shield-Schutz)

    1. Allgemeine Bestimmungen
      1. Der als „luckylinks“ bezeichnete Flug, der für die Nutzer im Buchungssystem verfügbar ist, umfasst mindestens zwei Flugverbindungen mit einem Umstieg oder mit Umstiegen eines oder mehrerer Beförderer, für die separate Tickets ausgestellt wurden. In diesem Fall wird jeder Teil der Strecke, der von einem separaten Ticket umfasst wird, als eine separate Dienstleistung behandelt, die mit anderen Dienstleistungen hinsichtlich der Organisation der gesamten Reise nicht verbunden ist, wobei es keine Rolle spielt, ob die separaten Tickets für die Dienstleistungen eines oder mehrerer Beförderer ausgestellt wurden („luckylinks“). Eine Kombination von Flügen, die mithilfe des Reservierungssystems im Rahmen der Dienstleistung luckylinks ausgesucht wurde, wird nachfolgend „Reise“ genannt.
      2. Der Kauf von luckylinks-Tickets ist ein Kauf von mehr als einem Flugticket, das mehrere Flüge mit Umsteigen umfasst, für die der Nutzer separate Flugtickets bei einem oder bei mehreren Beförderern im Rahmen eines Transaktionsprozesses im Reservierungssystem erhält. Die Summe der für die jeweilige Reise gekauften Tickets stellt kein gesamtes Flugticket dar, das die jeweiligen Flüge im Rahmen der Reise umfasst.
      3. Angesichts der Tatsache, dass die Dienstleistung luckylinks auf der Grundlage separater Flugtickets eines oder mehrerer Beförderer im Rahmen einer Reise realisiert wird, ist der Nutzer verpflichtet, die Gepäckregelungen im Rahmen der gesamten Reise, auf jeder ihrer Strecken, zu verifizieren. Zudem ist er verpflichtet zu verifizieren, welche Dokumente ihn zur Realisierung der Dienstleistung berechtigen. Inbegriffen ist das Einreise- oder Transitvisum, das in dem Land, in dem die Dienstleistung luckylinks realisiert wird oder in dem der Nutzer umsteigt, notwendig ist.
      4. Der Kauf durch den Nutzer von separaten Tickets für jeden Flug im Rahmen von luckylinks kann angesichts der Tatsache, dass es zwischen den Flugverbindungen zeitnahe Umsteigemöglichkeiten geben kann (je nach Suchparameter, die durch den Nutzer angegeben werden und Verfügbarkeit der Flüge im Reservierungssystem) mit einem Risiko behaftet sein, den Anschlussflug oder die Anschlussflüge im Rahmen der Reise aufgrund von Annullierung, Verspätung oder Änderung der Abflugzeit nicht in Anspruch nehmen zu können.
      5. Die Verfügbarkeit von luckylinks hängt von der Verfügbarkeit der Tickets für Flugverbindungen jeweiliger Beförderer und von den Kriterien, die der Nutzer im Reservierungssystem selbst bestimmt, ab.
      6. In dem Fall, in dem bei den Suchergebnissen die Information über das Angebot luckylinks erscheint, wird allen Personen, die auf der Grundlage der gekauften Tickets reisen, nach dem Kauf der Tickets im Rahmen dieser Reise, ohne zusätzliche Kosten, der Schutz lucky2go („Shield-Schutz“) mit gewährt, was bedeutet, dass der Nutzer nach dem Kauf der Tickets im Rahmen dieser Reise Hilfe von lucky2go unter den nachfolgend genannten Bedingungen bekommt:
    2. Gründe für die Inanspruchnahme von Shield-Schutz
      1. Der Nutzer kann Shield-Schutz nutzen, wenn eine der Verbindungen im Rahmen der Reise annulliert wird oder verspätet ist oder wenn die Flugzeiten geändert werden, was dazu führen wird, dass der Nutzer im Rahmen der Reise nicht umsteigen kann oder dass der Nutzer das Reiseziel nicht erreichen kann.
      2. Sollte der Nutzer erfahren, dass sein Flug annulliert wird oder verspätet ist oder dass die Flugzeiten bei mindestens einer der luckylinks-Verbindungen geändert werden, wodurch der Nutzer keine Möglichkeit hat, die Reise zu realisieren, informiert er lucky2go über die mangelnde Möglichkeit der Nutzung der weiteren Verbindung im Rahmen der Reise und über die Gründe dieser mangelnden Möglichkeit zu folgenden Bedingungen:
        1. Sollte der Nutzer früher als innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Reisebeginn erfahren, dass mindestens eine der luckylinks-Verbindungen annulliert wird oder verspätet ist oder dass die Flugzeiten geändert werden, wodurch der Nutzer keine Möglichkeit hat, die Reise zu realisieren, kann er Shield-Schutz nur dann in Anspruch nehmen, wenn er lucky2go unverzüglich (nicht später als innerhalb von 12 Stunden ab dem Zeitpunkt des Erhalts dieser Information durch den Nutzer) telefonisch oder über die angegebene E-Mail-Adresse darüber informiert.
        2. Sollte der Nutzer später als innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Reisebeginn erfahren, dass mindestens eine der luckylinks-Verbindungen annulliert wird oder verspätet ist oder dass die Flugzeiten geändert werden, wodurch der Nutzer keine Möglichkeit hat, die Reise zu realisieren, kann er Shield-Schutz nur dann in Anspruch nehmen, wenn er lucky2go unverzüglich (nicht später als innerhalb einer Stunde ab Erhalt dieser Information durch den Nutzer) telefonisch oder über die angegebene E-Mail-Adresse darüber informiert.
      3. Wird lucky2go innerhalb der oben genannten Fristen nicht informiert, wird der Reise der Schutz von Shield-Schutz nicht gewährt.
      4. Die Meldungen der Nutzer werden rund um die Uhr, 7 Tage die Woche, ausschließlich unter der zu diesem Zweck eingerichteten Rufnummer: +48 32 728 30 16, die auf der Webseite von lucky2go im Lesezeichen unter „luckylinks“ aufgeführt wird, und per E-Mail: luckylinks@lucky2go.com entgegengenommen. Die Nutzerbetreuung erfolgt in Englisch und Polnisch.
      5. Shield-Schutz steht dem Nutzer ausschließlich dann zu, wenn er mit gebührender Sorgfalt handelt, die man von ihm erwarten kann, um jede weitere Verbindung im Rahmen der Reise zu erreichen, auch wenn mindestens eine der luckylinks-Verbindungen annulliert wird oder verspätet ist oder wenn die Flugzeiten geändert werden, wodurch der Nutzer keine Möglichkeit hat, die Reise zu realisieren, und auch nur dann, wenn er selbstständig, ohne Wissen von lucky2go, keine Veränderungen in den Dokumenten, die zur Realisierung der Reise notwendig sind, durchführte.
      6. Im Rahmen von Shield-Schutz behalten sich die berechtigten Parteien vor, die Ankunfts- und Abflugzeiten sowie die für das Umsteigen zwischen den Flügen verfügbare Zeit zu verifizieren und festzulegen – auf der Grundlage von Systemen, die im Rahmen der Geschäftsausübung durch lucky2go genutzt werden und auf der Grundlage der Informationen, die im Reservierungssystem GDS oder auf der Seite www.flightstats.com enthalten sind.
    3. Umfang der dem Nutzer im Rahmen von Shield-Schutz zustehenden Hilfe:
      1. Nach Erhalt der Information von dem Nutzer, der zur Inanspruchnahme von Shield-Schutz berechtigt ist, dass sein Flug annulliert wird oder verspätet ist oder dass die Flugzeiten bei mindestens einer der luckylinks-Verbindungen geändert werden, wodurch der Nutzer keine Möglichkeit hat, die Reise zu realisieren, oder wenn lucky2go den Nutzer persönlich über diese Tatsache informiert, wird der Nutzer über alle verfügbaren Alternativverbindungen informiert, die es ihm erlauben, das Reiseziel zu erreichen (nachfolgend „Alternativverbindung“).
      2. Sollte der Nutzer die Verbindung aufgrund der Tatsache nicht wahrnehmen können, dass mindestens eine der luckylinks-Verbindungen annulliert wird oder verspätet ist oder dass die Flugzeiten geändert werden, wodurch der Nutzer keine Möglichkeit hat, die Reise zu realisieren, steht dem Nutzer folgende Wahl zu:
        1. Alternativverbindung, die im Rahmen des lucky2go-Shield-Schutzes angeboten wird, nur unter der Bedingung, dass die Kosten der Tickets der Alternativverbindung, die durch lucky2go dargestellt werden, die rationellen Kosten der gekauften Tickets für die verlorenen Verbindungen im Rahmen der Reise („Limit“) nicht übersteigen. Wird die Möglichkeit, die Reise im Rahmen der Alternativverbindung fortzuführen, durch den Nutzer abgelehnt, geht das Recht auf Shield-Schutz verloren.
        2. Sollte die Alternativverbindung aufgrund einer unverhältnismäßig hohen Differenz zwischen dem Preis der potenziellen Alternativverbindung und dem ursprünglichen Preis für die nicht realisierten Flüge im Rahmen des festgestellten Limits nicht realisierbar sein, kann jedem der Nutzer eine für jeden Fall individuell ausgemachte Vereinbarung angeboten werden, die eine entsprechende Beteiligung von lucky2go an den Kosten im Zusammenhang mit dem gemeinsam vereinbarten Transportmittel, das die Realisierung der Reise erlaubt, festlegt.
        3. Sollte lucky2go nicht imstande sein, eine Alternativverbindung im Rahmen des Schutzes bis zum Limit anzubieten, ist der Nutzer berechtigt, die Kosten aller nicht realisierten Strecken im Rahmen der Reise erstattet zu bekommen – statt der Übernahme der Kosten der Alternativverbindung. Die Rückzahlung des Wertes von luckylinks hängt von der Darlegung durch den Nutzer von Beweisen ab, die bestätigen, dass die Annullierung, Verspätung oder Änderung der Flugzeiten von mindestens einer der luckylinks-Verbindungen die Durchführung der Reise unmöglich machten. Auf ihrer Grundlage wird die Entscheidung über die Möglichkeit der Rückerstattung getroffen.
      3. Sollte die Reiseunterbrechung, die durch Annullierung, Verspätung oder Änderung der Flugzeiten von mindestens einer der luckylinks-Verbindungen entstanden ist, mehr als 8 Stunden betragen oder länger sein als die ursprünglich geplante Reisezeit, und sollte sie teilweise oder ganz in den Nachtstunden (22.00-6.00) der lokalen Zeit, in der die Reiseunterbrechung stattfand, erfolgen, und wenn der Nutzer die Möglichkeit der Alternativverbindung in Anspruch nahm, so hat er das Recht auf:
        1. eine Hotelübernachtung, die über lucky2go gebucht wird, oder – sollte es keine Möglichkeit geben, die Hotelübernachtung über lucky2go zu realisieren – Rückerstattung der Kosten der Übernachtung, die persönlich durch den Nutzer gebucht wurde, bis 100 EUR pro Person – auf der Grundlage von vorgelegten Dokumenten, die die Zahlung und die Realisierung der im Hotel erhaltenen Dienstleistung bestätigen.
        2. Rückerstattung von Transportkosten (in der Regel 1 Taxi – 4 Personen) auf der Strecke Hotel/Flughafen und Flughafen/Hotel bis 50 EUR auf der Grundlage von vorgelegten Dokumenten, die die Zahlung und die Realisierung der Transportdienstleistung bestätigen.
        3. Rückerstattung von Verpflegungskosten in Höhe von 25 EUR pro Person auf der Grundlage von vorgelegten Dokumenten, die die Zahlung für die Verpflegung bestätigen.
      4. In ganz besonderen Fällen, in denen der Nutzer keine Möglichkeit hat, lucky2go über die Annullierung, Verspätung oder Änderung der Flugzeiten von mindestens einer der luckylinks-Verbindungen zu informieren, ist der Nutzer berechtigt, selbst Tickets zu erwerben, die die Realisierung der Reise ermöglichen. lucky2go wird auf der Grundlage der durch den Nutzer übergebenen Beweise, die die fehlende Möglichkeit, lucky2go zu kontaktieren, bestätigen, und des Dokuments, das den Erwerb solcher Tickets bestätigt, den Wert dieser Tickets bis zur zweifachen Höhe des ursprünglichen Preises der nicht in Anspruch genommenen Flüge der Reise zurückerstatten. Die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten, wird bei diesen besonderen Fällen jedes Mal durch lucky2go geprüft, auf der Grundlage aller verfügbaren Informationen und Daten über die Realisierung der Reise, auf deren Basis lucky2go über die Rückerstattung der Forderungen entscheiden wird.
      5. Die Rückerstattungen, die auf Grundlage von Abs. 4 oben erfolgen, werden in der genannten Höhe unter Verwendung der gleichen Zahlungsmethode, die für die Realisierung der Reise verwendet wurde, innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung der Dokumente bei lucky2go, die die fehlende Kontaktmöglichkeit mit lucky2go bestätigen, realisiert
      6. Jegliche Rückerstattungen der durch den Nutzer getragenen und dokumentierten Kosten werden unter Verwendung der bei der Reservierung gewählten Zahlungsform realisiert. Im Fall von Rückerstattungen, die direkt durch die Fluggesellschaften an den Nutzer auf das im Reservierungssystem angegebene Konto seiner Zahlungskarte erfolgen, wird der Wert der Rückerstattung, die im Rahmen von Shield-Schutz festgelegt wurde, um alle Beträge gemindert, die dem Nutzer direkt durch die Fluggesellschaften auf den jeweiligen Etappen der Realisierung von Shield-Schutz zurückerstattet werden, höchstens bis zum Wert von luckylinks.
      7. Shield-Schutz umfasst keine anderen Kosten, die sich aus der Annullierung, Verspätung oder Änderung der Flugzeiten von mindestens einer der luckylinks-Verbindungen ergeben, auf deren Grundlage der Nutzer sich für die Alternativverbindung entschieden hat, insbesondere von Transport- und Verpflegungskosten, also keine anderen als die oben beschriebenen Kosten.
      8. Um Shield-Schutz in Anspruch nehmen zu können, kann der Nutzer verpflichtet werden, bestimmte Handlungen vorzunehmen, die durch den Berater von lucky2go mitgeteilt werden, z.B. sich zu einem bestimmten Servicepunkt auf dem Flughafen zu begeben, um Formalitäten, die mit dem Austausch des nicht benutzten Tickets und der Fortführung der Reise zusammenhängen, zu erledigen. Werden die genannten Handlungen nicht vorgenommen, ist die Inanspruchnahme von Shield-Schutz nicht möglich.
      9. Shield-Schutz bietet keinen Schutz für Flugverbindungen, die im Rahmen eines Flugtickets realisiert werden. Die Beförderer, die diese Flugverbindungen realisieren, sind für alle damit verbundenen Probleme selbst verantwortlich. In solchen Fällen ist der Nutzer verpflichtet, den gewählten Beförderer oder die Fluggesellschaft, die die jeweilige Reise realisiert, selbst direkt zu kontaktieren. Es soll daran gedacht werden, dass die Tarifbedingungen jedes Beförderers abweichende Bestimmungen und Bedingungen für die Realisierung der Reise enthalten können. So wird der Nutzer jedes Mal angehalten, sie zu lesen. lucky2go trägt keine Verantwortung für Unannehmlichkeiten, die dem Nutzer widerfahren können, weil er sich an die Bedingungen des Tarifs des jeweiligen Beförderers nicht gehalten hat.
      10. Sollten eine Alternativverbindung oder andere Leistungen, die in der vorliegenden Ordnung genannt werden (u.a. Transport, Verpflegung), durch die Fluggesellschaft oder den Flughafen nicht realisiert werden, oder auch wenn die Fluggesellschaft oder der Flughafen zu der Realisierung verpflichtet waren, gilt der im Rahmen von Shield-Schutz angebotene Schutz nicht.
      11. Gepäckverlust, der aus Gründen erfolgt, die von lucky2go unabhängig sind, führt nicht dazu, dass die Realisierung der Reise unmöglich wird, und berechtigt nicht, Shield-Schutz in Anspruch zu nehmen.
      12. Selbstständiger Erwerb/Umtausch eines Tickets durch den Nutzer, der im Rahmen der Reise, die durch Shield-Schutz geschützt wird, realisiert wird – mit Ausnahme von Bestimmungen von Abs. II 4. – schließt die Inanspruchnahme von Shield-Schutz durch den Nutzer aus.
      13. Shield-Schutz gilt nicht, wenn die Annullierung, Verspätung oder Änderung der Flugzeiten von mindestens einer der luckylinks-Verbindungen das Ergebnis eines Mitarbeiterstreiks oder Streiks von Diensten, die die Flugverbindungen betreuen, der Insolvenz der Fluggesellschaft, Einwirkung höherer Gewalt, eines Ereignisses aufgrund von Begebenheiten, die direkt mit lokalen und internationalen Kriegshandlungen zusammenhängen, ist, sowie nicht im Fall von Terrorakten.
      14. Shield-Schutz gilt nicht, wenn der Beförderer eine Massenabsage von Flügen tätigt. Dabei versteht sich als Massenabsage von Flügen die Situation, wenn der Beförderer mindestens 5 Flüge an einem Tag aller geplanten Flüge absagt oder plant diese abzusagen.
      15. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Shield-Schutz nach Beendigung der Reise zu nutzen.
      16. Um Shield-Schutz in Anspruch zu nehmen, ist der Nutzer verpflichtet, mit lucky2go zusammenzuarbeiten, insbesondere alle Dokumente und Informationen darzulegen, nach denen der Nutzer durch die Berater auf einer beliebigen Etappe der Reise und auch nach ihrem Ende gebeten wird.
  3. ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN

    1. Im Rahmen der Dienstleistungen, die im Reservierungssystem und über das Callcenter erhältlich sind, können die Nutzer zusätzliche Dienstleistungen reservieren, für die Gebühren zu bezahlen sind, die im Rahmen des Transaktionsprozesses im Reservierungssystem oder von dem Callcenter angegeben werden.
    2. Jede der vom Nutzer gewählten Dienstleistungen, die im vorliegenden Punkt beschrieben und die zugleich über das Reservierungssystem erhältlich sind, stellt ein integrales Element der Dienstleistung dar, für die die zusätzlichen Dienstleistungen reserviert wurden.
    3. Das Dienstleistungspaket lucky2go (nachfolgend „Dienstleistungspaket“ genannt) ist eine nicht erstattungsfähige pauschale Transaktionsgebühr für eine oder mehrere Modifizierungen im Flugticket, die seinen integralen Teil darstellen, die über das Callcenter durchgeführt werden und im Reservierungssystem festgelegt sind. Kauft der Nutzer die Dienstleistung Dienstleistungspaket, ist er von der durch lucky2go in der Tabelle der Transaktionsgebühren für zusätzliche Dienstleistungen zu Änderungen in einem bereits gekauften Ticket auferlegten Transaktionsgebühr befreit. Erhebt eine Fluggesellschaft in Übereinstimmung mit den Tarifbedingungen eine Gebühr für Änderungen/Rückerstattungen/besondere Dienstleistungen, ist der Nutzer verpflichtet, den Preis für die von der Fluggesellschaft genannte Dienstleistung zu bezahlen.
    4. Der Online-Check-in ist ein zusätzliches, gebührenpflichtiges und nicht erstattungsfähiges Service, welches die Durchführung des Online-Check-ins im elektronischen System der jeweiligen Fluggesellschaft für das gekaufte Flugticket, falls im Reservierungsprozess eine solche Möglichkeit vorgesehen wurde, ermöglicht. Die im Rahmen eines Online-Check-ins generierte Bordkarte wird an die durch den Nutzer während des Reservierungsprozesses angegebene E-Mail-Adresse innerhalb einer Frist gesendet, die eine entsprechende Nutzung der Dienstleistung ermöglicht. Manche Fluggesellschaften können den Nutzer verpflichten, zusätzliche, im Reservierungsprozess nicht zur Verfügung gestellte Daten anzugeben, um den Online-Check-in durchzuführen. Der Nutzer ist verpflichtet, aktuelle Kontaktdaten, wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer anzugeben, um den Kontakt mit ihm zu ermöglichen, insbesondere unmittelbar vor seinem Abflug. Werden die Kontaktdaten nicht angegeben, werden Daten für den Online-Check-in später als 48 Stunden vor dem geplanten Abflug des Flugzeugs angegeben, werden nicht aktuelle oder nicht komplette Daten angegeben oder werden die Anrufe von lucky2go nicht entgegengenommen, kann das dazu führen, dass die Durchführung eines Online-Online-Check-ins unmöglich wird und dass der Nutzer von der Fluggesellschaft festgelegte Gebühren zu tragen hat, oder dass die Realisierung der Beförderungsdienstleistung unmöglich wird. Im Falle von Änderungen in der Buchung durch den Beförderer oder auf Anfrage des Benutzers direkt beim Beförderer, während der Online Check-in Service erworben wurde, ist der Benutzer verpflichtet, lucky2go unverzüglich über die vorgenommenen Änderungen zu informieren. Wenn solche Informationen nicht bereitgestellt werden, kann lucky2go den Online-Check-in-Service nicht ordnungsgemäß ausführen. Aus diesem Grund haftet lucky2go nicht für die fehlerhafte Ausführung des Online-Check-in-Services, einschließlich der daraus resultierenden Kosten und sonstigen Konsequenzen.
    5. Sollte es zur Verspätung oder Stornierung des Fluges kommen, wird lucky2go nach der Analyse von Daten, die den Flug des Nutzers betreffen, den Nutzer informieren, an wen er sich wenden soll, um eine entsprechende Entschädigung zu bekommen, d. h. an das Unternehmen AirHelp Germany GmbH, Boxhagener Strasse 18, 10245 Berlin, Germany, VAT ID: DE 320095320, das sich nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers der Sache annehmen wird. Gleichzeitig informiert lucky2go gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, dass der Nutzer berechtigt ist, direkt bei der Fluggesellschaft, die einen Flug durchführt, Forderungen geltend zu machen und Anträge zu stellen, um eine volle Entschädigung zu erhalten, auf die ein Passagier Anspruch haben kann.
    6. AirHelp+ - ist eine kostenpflichtige, nicht erstattungsfähige Dienstleistung, die für jeden Benutzer, der die Buchung via Buchungssystem oder Callcenter tätigt, zur Verfügung steht und den Schadenersatz bis zu 600 Euro für einen verspäteten oder überfüllten Flug oder die Rückerstattung bis zu 6000 Euro für die ungeplanten Kosten wegen Flugverspätung (Hotels, Taxi, Flugtickets, Verpflegung) zu erlangen hilft und wird nach den durch den Dienstleister genannten Bedingungen erbracht, d.h. AirHelp Germany GmbH, Boxhagener Strasse 18, 10245 Berlin, Germany, VAT ID: DE 320095320, detaillierte Informationen unter https://www.airhelp.com/en/terms/.
  4. ALLGEMEINE IATA-BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

    Allgemeine IATA-Beförderungsbedingungen
  5. VERWEISE AUF AGB DER FLUGGESELLSCHAFTEN

    Aer Lingus, Air Baltic, Air Europa, Air Iceland, Air Rarotonga, Air Southwest, Airasia, Atlas Blue / Royal Air Marocco, Aurigny, Bergen Air Transport, Blu Express, BlueAir Business Aviation, Blue Islands, Bulgaria Air, Condor, Corendon, DAT, easyJet, Excelairways, FlyBe, flythomascook.com, Germania Express, Eurowings, GOL, BRA, Helvetic, WOW air, Jet2, TUI Fly, Jet Blue Airways, Jetstar Airways, Jetstar Asia Airways, Kulula, Luxair, Lydd Air, Air Italy, Nature Air, Nextjet, Norwegian, Pegasus Airlines, Ryanair, Smart Wings, Skytrans Airlines, Southwest, SpiceJet, Sprint Air, Spirit Airlines, Sun Country Airlines, SunExpress, ThomasCookAirlines.com, TUI Airways, Transavia, Virgin Blue - Virgin Australia, Viva Colombia, Viva Peru, Vueling, WestJet Airlines, Wizz Air, Laudamotion, Volotea, Astra Airlines, Jazeera Airways, Satena, EasyFly, Wingo, VivaAerobus, Mayair, AirPanama, JetSmart, Passaredo, LCPeru, Peruvian, Avianca, LATAM, AZUL, SkyAirlines, Amaszonas, Boliviana de Aviación, Aerolínea de Antioquia.

HOTELRESERVIERUNG

  1. HOTELRESERVIERUNG

    1. Der Administrator des Hotelreservierungssystems ist eSky.pl AG mit dem Sitz in Katowice (40-265), ul. Murckowska 14A, eingetragen im Unternehmerregister des Bezirksgerichts Katowice-Wschód in Katowice, VIII Handelsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000383663, NIP 948-19-87-199, REGON 670140736, Grundkapital in voller Höhe von 1.019.525,60 PLN wurde eingezahlt. Die AG wird im Folgenden als eSky bezeichnet.
    2. eSky stellt auf der Internetseite www.lucky2go.com und über den Telefonischen Kundendienst das Angebot von Hoteldienstleistungen zur Verfügung.
    3. Eine Partei von Hotelservicevereinbarungen und anderen damit verbundenen Vereinbarungen, die über das Reservierungssystem geschlossen werden, ist jedes Mal der Benutzer und ein speziell angegebener und bestimmter Dienstleister, der die Dienstleistungen erbringt, die Gegenstand der Vereinbarung sind.

VERSICHERUNGEN

  1. VERSICHERUNGEN

    1. Je nach der vom Benutzer gewählten Dienstleistung bei der Reservierung über das Reservierungssystem oder das Call Center ist der Versicherer für das vom Benutzer angegebene und ausgewählte Versicherungsprodukt:
      • im Falle von Reiserücktrittsversicherung ALL RISK, Reiseversicherung für Auslandsreisen, Reiseversicherung für Auslandsreisen PLUS, Reiseversicherung für Inlandsreisen - ist der Versicherer Inter Partner Assistance S.A Oddział w Polsce mit Sitz in Warszawa, ul. Prosta 68; 00 – 838 Warszawa, eingetragen im Unternehmensregister beim Amtsgericht Warszawa, XII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS: 0000320749, NIP-Nummer: 108-00-06-955, Grundkapital i.H.v. 31.702.613,00 EUR - das ist die Niederlassung der ausländischen Versicherungsgesellschaft Inter Partner Assistance SA mit Sitz in Brüssel, E-Mail-Adresse: claims@axa-assistance.pl (nachfolgend: „AXA Assistance“)
      • im Falle von Reiseversicherung Travel Protect für Auslandsreisen,Reiseversicherung Travel Protect für Inlandsreisen, Reiseversicherung Travel Protect für Reiserücktritte in Notfällen, Reiseversicherung des Reisegepäcks Travel Protect - ist der Versicherer Colonnade Insurance S.A., die in Luxemburg unter der Nummer: B 61605 eingetragen ist, Hauptsitz: rue Jean Piret 1, L-2350 Luxemburg, die in Polen über Colonnade Insurance Société Anonyme Oddział w Polsce handelt, welche beim Amtsgericht Warszawa, XII. Abteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000678377 eingetragen ist, NIP-Nummer 1070038451, Sitz: ul. Marszałkowska 111, 00-102 Warszawa, Grundkapital i. H.v. 9.500.000 EUR, völlig eingezahlt, E-Mail-Adresse: info@colonnade.pl (nachfolgend: „Colonnade”)
    2. Der Versicherungsvertreter für Colonnade und AXA Assistance ist We Care Insurance Sp. z o.o. mit Sitz in Katowice (40-265), ul. Murckowska 14A, eingetragen in das Unternehmensregister beim Amtsgericht Katowice-Wschód in Katowice, VIII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS: 0000751962, NIP-Nummer: 954-279-73-53, REGON-Nummer: 381493361; Stammkapital: 5.000,00 PLN (völlig eingezahlt).
    3. Der Versicherungsvertreter handelt aufgrund der vom Versicherer erteilten Vollmacht zur Vornahme der Vermittlungstätigkeiten, deren Inhalt für Colonnade unter hier, und für AXA Assistance unter hier abrufbar ist.
    4. lucky2go, der als Versicherungsnehmer fungiert, führt alle tatsächlichen und rechtlichen Handlungen im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erfüllung von Gruppenversicherungsverträgen aus, die in dieser Ordnung festgelegt sind, darunter u.a.
      • Im Rahmen der Gruppenversicherung informieren Colonnade und AXA Assistance die Benutzer über den Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages, die Bedingungen für den Beitritt und Rücktritt, den Gegenstand und Umfang der Gruppenversicherung sowie die Pflichten des versicherten Benutzers, sie stellen die erforderlichen Unterlagen vor dem Beitritt zur Gruppenversicherung zur Verfügung, einschließlich Unterlagen zu den Grundsätzen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, sowie Dokumente, die die Bevollmächtigung zum Handeln im Rahmen einzelner Versicherungsprodukte bestätigen, sowie sie versichern einzelne Personen im Rahmen der Gruppenversicherung, informieren über die Vorgehensweise im Falle eines Ereignisses, das unter einen Gruppenversicherungsvertrag fällt.
    5. Der Versicherungsnehmer stellt den Benutzern alle erforderlichen Informationen über den Umfang der Versicherungsdienstleistungen über das Reservierungssystem oder über das Call Center zur Verfügung. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Benutzer die Bedingungen des Gruppenversicherungsvertrages zuzustellen, bevor er seine Zustimmung für die Finanzierung des Versicherungsbeitrags erteilt.
    6. Der Gruppenversicherungsvertrag wird, je nach der Wahl des Versicherungsproduktes durch den Benutzer, abgeschlossen:
      • im Falle von Reiserücktrittsversicherung ALL RISK, Reiseversicherung für Auslandsreisen, Reiseversicherung für Auslandsreisen PLUS, Reiseversicherung für Inlandsreisen AXA Assistance und lucky2go auf Kosten der Benutzer, die der Gruppenversicherung beitreten. Der Versicherungsschutz wird gemäß den besonderen Bedingungen der Reiserücktrittsversicherung ALL RISK, den besonderen Bedingungen der Reiseversicherung für Auslandsreisen,den besonderen Bedingungen der Reiseversicherung für Auslandsreisen PLUS, den besonderen Bedingungen der Reiseversicherung für Inlandsreisen sowie den im Reservierungssystem oder über das Call Center bestimmten Bedingungen erteilt.
      • im Falle von Reiseversicherung Travel Protect für Auslandsreisen,Reiseversicherung Travel Protect für Inlandsreisen, Reiseversicherung Travel Protect für Reiserücktritte in Notfällen, Reiseversicherung des Reisegepäcks Travel Protect - Colonnade und lucky2go auf Kosten der Benutzer, die der Gruppenversicherung beitreten. Der Versicherungsschutz wird gemäß den Allgemeinen Bedingungen der Gruppenversicherung Travel Protect für Auslandsreisen, Allgemeinen Bedingungen der Gruppenversicherung Travel Protect für Inlandsreisen, Allgemeinen Bedingungen der Gruppenversicherung Travel Protect für Reiserücktritte in Notfällen, Allgemeinen Bedingungen der Gruppenversicherung des Reisegepäcks Travel Protect im in dieser Ordnung festgelegten Bereich sowie zu den im Reservierungssystem zugänglichen oder über Call Center übermittelten Grundsätzen erteilt.
    7. Alle Dokumente über einzelne Versicherungsprodukte, darunter ihr Bereich, sind im Reservierungssystem abrufbar oder werden über Call Center übermittelt.
    8. Je nach der Wahl des Versicherungsprodukts ist das Dokument, das den Beitritt zum Versicherungsvertrag bestätigt, das Versicherungszertifikat, das dem Benutzer nach Abschluss des Reservierungsverfahrens im Reservierungssystem oder über das Call Center elektronisch übermittelt wird.
    9. Das Versicherungszertifikat, die Allgemeinen Bedingungen der Gruppenversicherung Colonnade, Besondere Bedingungen der Reiseversicherung AXA Assistance sowie alle anderen Dokumente, die dem Benutzer im Reservierungssystem oder über das Call Center zur Verfügung gestellt werden, und die die Realisierung der über den Versicherungsnehmer erworbenen Dienstleistungen betreffen, werden an die vom Benutzer angegebene E-Mail-Adresse übersandt.
    10. Der Beitritt des Benutzers zur Gruppenversicherung ist freiwillig und bedarf einer Zustimmung zur Finanzierung des Versicherungsbeitrags. Der Benutzer fragt nach den o.g. Kosten, indem er eine durch das Reservierungssystem oder das Call Center vorgeschlagene Option wählt und in das Personalfragebogen alle notwendigen Daten eingibt.
    11. Der Benutzer bezahlt den Versicherungsbeitrag, nachdem er die wahren personenbezogenen Daten in das Reservierungssystem eingegeben hat. Bevor der Benutzer dem Gruppenversicherungsvertrag beitritt, ist er verpflichtet, sich mit dieser Ordnung sowie, je nach dem ausgewählten Versicherungsprodukt, den Allgemeinen Bedingungen der Gruppenversicherung Colonnade bzw. Besondere Bedingungen der Reiseversicherung AXA Assistance sowie allen anderen Dokumenten, die dem Benutzer im Reservierungssystem oder über Call Center zur Verfügung gestellt wurden, vertraut zu machen und sie zu akzeptieren.
    12. Der Benutzer bekommt an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung, die u.a. die Reservierungsnummer, eine Information über den Gesamtpreis der Versicherung und die Zahlungsform enthält. Die vom Versicherten getragenen Kosten sind in der Währung ausgedrückt, die im Reservierungssystem genannt oder über das Call Center mitgeteilt wird.
    13. Die Zahlungen in Bezug auf das Versicherungsprodukt erfolgen zu den in Punkt VII der Ordnung festgelegten Grundsätzen und gemäß den Allgemeinen Bedingungen der Gruppenversicherung Colonnade und Besondere Bedingungen der Reiseversicherung AXA Assistance.
    14. Tritt der Verbraucher der Gruppenversicherung bei, steht ihm das Recht zu, die Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen und eine Beschwerde über die Unionsplattform ODR, verfügbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ einzulegen.

REKLAMATIONEN

  1. REKLAMATIONEN

    1. Der Gegenstand der Reklamation kann die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung einer Dienstleistung sein, für deren Erbringung lucky2go verantwortlich ist. Der Gegenstand der Reklamation kann auch die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung einer Dienstleistung durch lucky2go sein sowie auch von Dienstleistungen, die über lucky2go durch Drittunternehmen erbracht werden und deren Verantwortung jedes Mal durch diese Drittunternehmen unabhängig von lucky2go festgelegt wird.
    2. Die Beschwerden in Bezug auf die Buchungen und Ticketkauf und andere touristische Dienstleistungen kann man mittels des Beschwerdeformulars melden, das hier zur Verfügung steht oder in der Schriftform im lucky2go-Büro, ul. Mickiewicza 29, 40-085 Katowice, Polen. Über die Annahme der Beschwerde und das Ergebnis ihrer Bearbeitung wird der Kunde durch lucky2go innerhalb von 30 Tagen seit dem Erhalt informiert oder im Termin, der durch Reiseveranstalter oder einen anderen Anbieter bestimmt wird.
    3. Die Entscheidung von lucky2go, die dem Benutzer mitgeteilt wurde, endet den Beschwerdeprozess, der durch lucky2go geführt wird. Im Falle, wenn das Ergebnis der durch lucky2go geführten Beschwerde nicht zufriedenstellend ist, hat der Benutzer das Recht, die gerichtliche oder außergerichtliche Streitbeilegung zu nutzen und seine Beschwerde über die EU-OS-Online-Plattform einzureichen, die unter dem Link zur Verfügung steht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, kurz „ADR“ (eng.: Alternative Dispute Resolution) ist das gütliche Verfahren in den Streitigkeiten zwischen den Verbrauchern und den Unternehmern. Weitere Informationen zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten finden Sie auf der Plattform ODR, diejenige, die Hilfe leisten, finden Sie hier.
    4. Um dem Benutzer eine sachdienliche und angemessene Antwort auf eingegangene Beschwerden zu geben, werden diese innerhalb der gesetzlichen Fristen berücksichtigt und an die vom Benutzer angegebene Adresse in polnischer oder englischer Sprache und je nach Verfügbarkeit der lucky2go-Berater in der Sprache weitergeleitet, in der die Beschwerde eingereicht wurde.
    5. lucky2go weist darauf hin, dass im Falle, wenn sich die Beschwerde auf Dienstleistungen anderer Unternehmen bezieht, wird der Benutzer darüber informiert und gleichzeitig wird ihm die Möglichkeit der Einreichung einer Beschwerde bei diesem Unternehmen angegeben oder eine solche Beschwerde mit der Genehmigung und in Absprache mit dem Benutzer wird durch lucky2go eingereicht, wenn der Inhalt der eingereichten Beschwerde Informationen beschreibt, die ermöglichen, eine Beschwerde beim Diensteanbieter einzureichen. Ohne Kontakt zum Nutzer kann lucky2go eigene Schritte dem Benutzer zugunsten vornehmen.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    1. lucky2go behält sich das Recht vor, einseitig Änderungen im Inhalt dieser AGB vorzunehmen. Dabei wird die Regel beachtet, dass der Kunde an die während des Buchungsvorgangs akzeptierten AGB gebunden ist und dass der Kunde Zugriff auf die Archivversionen der AGB erhält. Jeder Kunde ist verpflichtet, diese AGB und sonstige zur Verfügung gestellte Dokumente, die die Einzelheiten der Dienstleistungen beschreiben, vor Durchführung der Reservierung zu lesen und ist seit dem Zeitpunkt der Reservierung und des Kaufs von Flugtickets oder von anderen Dienstleistungen, die über das Portal de.lucky2go.com erhältlich sind, an die Bestimmungen der AGB und der Dokumente, die die Einzelheiten der Dienstleistungen beschreiben, gebunden.
    2. In durch diese AGB nicht geregelten Angelegenheiten finden die allgemein geltenden Rechtsvorschriften ihre Anwendung.
    3. Es ist darauf hinzuweisen, dass die im Reservierungssystem verfügbaren Dienstleistungen auf der Ausführung tatsächlicher mit der Bestellung verbundener Handlungen durch die Nutzer der Dienstleistungen bei dem Lieferanten beruhen, wodurch die Bedingungen ihrer Reservierung zum Zeitpunkt ihrer Genehmigung durch den jeweiligen Lieferanten für den Nutzer verbindlich sind – eine Rückgabe oder ein Rücktritt sind nur dann möglich, wenn der Lieferant eine solche Möglichkeit eingeräumt hat. Bei Verbraucherstreiten besteht die Möglichkeit die ODR-Plattform in Anspruch zu nehmen (online dispute resolution), die unter folgendem Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ verfügbar ist.
    4. lucky2go trägt keine Verantwortung für Schäden, die der Nutzer durch Nichtstattfinden der Reise aufgrund eines Streiks der Mitarbeiter der Fluggesellschaft, des Flughafenpersonals, der Bahnmitarbeiter erlitten hat sowie für Schäden, die durch einen Streik des Hotelpersonals oder Einwirkungen höherer Gewalt entstanden sind, infolge deren die in den AGB genannten Dienstleistungen nicht erbracht werden können, denn lucky2go agiert nur als ein Unternehmen, das das Reservierungssystem zur Verfügung stellt und weder diese Leistungen erbringt noch die Wahl der Angebote von irgendeinem der Unternehmen suggeriert.
    5. Um dem Missbrauch einer Zahlungskarte vorzubeugen, behält sich lucky2go das Recht vor, die Daten des Besitzers der Zahlungskarte auf ihre Richtigkeit zusätzlich zu verifizieren oder zu bestätigen, dass der Besitzer der Zahlungskarte, die im Reservierungssystem genutzt wird, der Zahlung für die Reservierung zugestimmt hat.
    6. Das für Transaktionen über lucky2go geltende Recht ist polnisches Recht.
    7. Die Wahl des polnischen Rechts darf jedoch nicht bewirken, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch Bestimmungen gewährt wird, die nach dem für den gewöhnlichen Aufenthalt des Verbrauchers geltenden Recht (d. h. Dem Land der Domain, auf der die Transaktion getätigt wurde) nicht vertraglich ausgeschlossen werden können.

REGELUNGEN ZUM RÜCKTRITT VOM VERTRAG

  1. REGELUNGEN ZUM RÜCKTRITT VOM VERTRAG

    1. lucky2go informiert über die Möglichkeit des Rücktritts von einem Vertrag, der auf die Ferne abgeschlossen wird. Das Recht zum Rücktritt von einem auf die ferne abgeschlossenen Vertrag gilt jedoch nicht für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, bei denen die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, wenn die Leistung mit gründlicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat und nachdem er anerkannt hat, dass er sein Recht auf Rücktritt vom Vertrag verlieren wird, wenn der Unternehmer den Vertrag vollständig erfüllt.
    2. Angesichts des obigen, informiert lucky2go vor Beginn der Erbringung der in den AGB beschriebenen Dienstleistungen, dass dem Nutzer, der einen Fernabsatzvertrag über die Erbringung dieser Dienstleistungen abgeschlossen hatte, kein Recht zusteht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass er die Gründe dafür nennt und die Kosten innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss trägt – aufgrund der vollständigen Erbringung (auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers) der Dienstleistung durch lucky2go Spółka z o.o. in Form von Reservierungen der Dienstleistungen von Drittunternehmen – die Transaktionsgebühr von lucky2go.pl S.A. ist nicht rückzahlbar. Sollten Unternehmen, die die Dienstleistungen erbringen, die Möglichkeit vorsehen, einen Teil oder den gesamten Wert der Dienstleistung beim Rücktritt vom Vertrag zurückerstatteten, wird der Verbraucher darüber ausdrücklich informiert.